Kategorie Gesundheit

Kostenübernahme für Vor- und Nachbehandlung bei Parodontitis

Parodontitis ist eine chronisch entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparats, des Parodonts. Sie kann zu Zahnverlust führen. Die spezielle Früherkennungsuntersuchung auf Parodontitis, der Parodontale Screening Index (PSI), ist alle zwei Jahre Kassenleistung. Seit dem 1. Juli 2021 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine systematische Parodontitisbehandlung, die eine Vor- und Nachbehandlung beinhaltet.

Zahnarztbesuch: Frau mit geöffnetem Mund beim Zahnarzt der die Zähne kontrolliert
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Zahnärzte müssen vor der Therapie Stadium und Grad der Erkrankung erheben und Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abklären. Dann folgt ein Aufklärungs- und Therapiegespräch mit dem Patienten. Wichtig ist insbesondere die Anleitung zur Mundhygiene. Eine professionelle Zahnreinigung kann, abhängig vom Schweregrad der Parodontitis, eine sinnvolle Vorbehandlung sein. Voraussetzung ist sie aber nicht. Die professionelle Zahnreinigung ist weiterhin nur dann Kassenleistung, wenn die jeweilige Krankenkasse diese als freiwillige Satzungsleistung übernimmt.

Die Nachbehandlung wird „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) genannt. Bei der UPT kontrollieren die Zahnärzte unter anderem die Mundhygiene, reinigen die Zähne von Biofilmen und Belägen und, falls, nötig auch die Zahnfleischtaschen. Die UPT können Versicherte künftig nach Abschluss der Behandlungsphase zwei Jahre lang in Anspruch nehmen. Die Nachsorge kann bei Bedarf verlängert werden. Ab dem zweiten Jahr wird der Parodontalzustand jährlich untersucht.

Damit die Krankenkasse die Kosten der Parodontitisbehandlung übernimmt, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Für ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung gibt es seit Juli 2021 die Möglichkeit einer angepassten niedrigschwelligen Parodontitisbehandlung. Betroffene oder Angehörige können sich an ihre Krankenkasse oder Zahnarztpraxis wenden.