Aufstehbett nach Schlaganfall
Rolf B. (Name geändert) erlitt einen Schlaganfall. Danach war er nicht mehr in der Lage, sich ohne fremde Hilfe ins Bett zu legen oder aufzustehen. Daher beantragte er bei seiner Krankenkasse ein Aufstehbett zur Mobilisation und Entlastung seiner Pflegeperson. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Der 61-Jährige wusste alleine nicht weiter und wendete sich auf Empfehlung an den Sozialverband VdK. VdK-Juristin Elvira Bendzko aus der Beratungsstelle in Waldshut-Tiengen übernahm die Sozialrechtsberatung. Nach Rücksprache mit Rolf B. und seinem Betreuer reichte sie zunächst einen Widerspruch bei der Krankenkasse und schließlich Klage beim Sozialgericht in Freiburg ein.
Am 7. August 2020 kam endlich der erleichternde Gerichtsbescheid des Sozialgerichts in Freiburg: Unser VdK-Mitglied war im Recht und erhielt das Aufstehbett wenige Wochen später, am 28. August 2020. Fast zweieinhalb Jahre hatte sich der Rechtsstreit bis dahin hingezogen, doch das Durchhalten hat sich gelohnt!