Kategorie Sozialrecht Erwerbsminderungsrente

17.000 Euro an Nachzahlung in Offenburg erstritten!

Von: B. Bühler

Eine Einzelhandelskauffrau aus dem Raum Offenburg war erst 52 Jahre alt, als sie eine Hirnblutung mit weitreichenden Folgen erlitt. Nach einjähriger Krankschreibung und zwei stationären Reha-Aufenthalten beantragte Frau R. eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente). Denn an ihre Arbeit – wie vor der lebensbedrohlichen Erkrankung – als Verkäuferin in einer Großbäckerei mit angegliedertem Café, war nicht mehr zu denken. Schließlich hatte das VdK-Mitglied nicht nur Brot zu verkaufen, sondern auch selbstständig den Backofen mit den Brezeln und anderen Backwaren zu betätigen sowie im Cafébereich die Kunden zu bedienen.

Harry Krellmann sitzt an seinem Schreibtisch in Offenburg
Seit 1997 für Mitglieder im Raum Offenburg tätig: VdK-Jurist Harry Krellmann. © VdK-Beratungsstelle Offenburg

Doch dann der Schock:

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) lehnte die von Frau R. beantragte EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente ab. Dort ging man von einem Restleistungsvermögen von mehr als sechs Stunden aus. Bei ihrem ablehnenden Bescheid stützte sich die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung auf einen recht positiven Reha-Bericht und verfuhr nach der Devise: „Das wird schon wieder!“, so Harry Krellmann im Gespräch mit der Redaktion. Er verwies auf Unzulänglichkeiten und Widersprüche. Der VdK-Jurist von der Offenburger VdK-Beratungsstelle nahm sich der Sache des schwerkranken Mitglieds an und legte im Auftrag von Frau R. Widerspruch ein.

Im Widerspruchsverfahren stützte sich die Deutsche Rentenversicherung dann jedoch auf ein Gutachten, dem fälschlicherweise ein Demenztest zugrunde lag. „Denn anstatt unser von einer Hirnblutung betroffenes Mitglied adäquat neurologisch zu begutachten, wandte hier der Gutachter einfach einen Test an, der sonst bei Demenzpatienten zum Einsatz kommt“, monierte Krellmann dieses Vorgehen. „So wurden zwar Einschränkungen neurologischer Art erkannt, aber keine Schlussfolgerungen gezogen. Außerdem gab der Gutachter gar keine Prognose ab. Und dass nun die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, wunderte mich eigentlich nicht“, so Harry Krellmann gegenüber der VdK-Zeitung.

Er erhob sodann Klage vor dem Sozialgericht, worauf endlich ein neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Dieses erfolgt üblicherweise nach einer Hirnblutung: Es wurde ein MMST-Hirnleistungstest (Mini Mental Status Test) durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass eine rentenrelevante Leistungsminderung festgestellt wurde.

Schließlich ergaben die nun bei Frau R. durchführten Tests ein anderes Bild. Sie spiegelten die neurologischen und insbesondere auch die kognitiven Krankheitsfolgen des VdK-Mitglieds besser wider: Gedächtnisprobleme, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel sowie massive körperliche Schwäche. Angesichts dieser ganz erheblichen Beeinträchtigungen konnte Frau R. die Erwerbsminderungsrente nicht weiter vorenthalten werden.

Und nicht nur das: Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg musste auch Nachzahlungen ab dem Zeitpunkt der erlittenen Hirnblutung leisten. So kam die stattliche Summe von mehr als 17.000 Euro zusammen. „Gut, dass unser Mitglied die Ablehnung damals nicht akzeptierte, sondern sofort in meine Sprechstunde kam“, kommentierte VdK-Jurist Krellmann den positiven Ausgang dieses Sozialrechtsstreits.

Frau R. ist sehr glücklich, dass sie doch noch zu ihrem Recht kam: „Ich bin überaus froh, dass ich damals nicht resigniert, sondern mit Hilfe des VdK gekämpft habe. Denn ich brauche diese Rente, weil es einfach nicht mehr geht – so gerne ich auch wieder arbeiten würde“, betonte sie im Gespräch mit der Redaktion.

Fazit:

Der Sozialrechtsschutz gehört nicht grundlos seit rund 75 Jahren zu den wesentlichen Leistungen des Sozialverbands VdK. In Baden-Württemberg wurden allein im Jahr 2021 mehr als 16 Millionen Euro an Nachzahlungen für die Mitglieder im Südwesten erkämpft. Bundesweit sind es jährlich sogar Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.