Kategorie Pflege Gesundheit Gesundheitsvorsorge

09: Besser vorsorgen: Patientenverfügung und -vollmacht.

Ein Unfall passiert schnell und dann ist es manchmal zu spät, den Verletzten nach seinem Wunsch zu fragen. Möchte der Patient künstlich beatmet werden, oder nicht? Liegt eine Patientenverfügung und Vollmacht vor, kann diese Entscheidung von jemandem getroffen werden, der im Sinne des Verletzten handelt. Erfahren Sie in dieser Episode, wie Sie eine Patientenverfügung und Vollmacht erstellen, welche Vorteile sie bietet und wann sie greift.

Rettungsring schwimmt auf dem Wasser
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Hinweis (Datum: 7.3.2023): 

Neu seit 1. Januar 2023: Notvertretungsrecht für Eheleute in Gesundheitsangelegenheiten für maximal 6 Monate

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde ein beschränktes Recht der Ehegatten auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge eingeführt. Das sogenannte Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB) greift, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht mehr besorgen kann. Es bezieht sich insbesondere auf die Einwilligung in ärztliche Eingriffe und den Abschluss von Behandlungsverträgen. Das Notvertretungsrecht ist jedoch zeitlich begrenzt auf maximal sechs Monate. Die Vorsorgevollmacht bleibt daher weiterhin ein wichtiges Vorsorgedokument.

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