Entstehung des VdK Ortsverbandes Kirchardt/ Kraichgau
Immer wieder wird die Frage gestellt: „Wer ist der VdK, was macht der VdK, was bedeutet VdK?“
Der "VdK" Verbandsname war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V."
Zuvor ab Kriegsende war der VdK in verschiedenen Städten und Dörfern, je eine eigene, örtliche Selbsthilfegruppe bis zum Zusammenschluss, d.h. bis zur Gründung 1950. Der VdK Ortsverband Kirchardt wurde Anfang Dezember 1946 und der VdK Berwangen wurde im Februar 1948 gegründet. Beide Ortsverbände haben am 22.März 2023 sich einstimmig zusammengeschlossen und sind nun eine starke soziale Gemeinschaft.
In den vergangenen 70 Jahren hat der Verband sich vom ehemaligen Kriegsopferverband zum großen, modernen Sozialverband entwickelt.
Heute heißt der Verband offiziell Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Der Sozialverband VdK,
setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder ein. 2,2 Millionen Menschen sind Mitglied in Deutschlands größtem Sozialverband - und es werden immer mehr! Im Kreisverband Heilbronn hat man 6000 Mitglieder überschritten.
Wir sind
· der größte und am stärksten wachsende Sozialverband Deutschlands
· eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind
parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig
Wir vertreten
über 2,2 Millionen Mitglieder in 13 Landesverbänden mit 9000 Kreis- und Ortsverbänden: Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Familien, ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose
Wir bieten
umfassende Fachkompetenz und über
70 Jahre Erfahrung im Sozialrecht
· kompetente Beratung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten
engagierte Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber der Politik, großes Engagement für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligung
Wir beraten unter anderem auf folgenden
Rechtsgebieten:
Hilfe im Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Versorgungsrecht
- Impfgeschädigte
- Kriegsopfer, Hinterbliebene
- Opfer von Gewalttaten
- Wehr-/Zivildienstgeschädigte
- Kriegsopferfürsorge
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Sozialhilferecht
Sozialrechtschutz
Wir helfen Ihnen zum Beispiel, wenn …
- Ihr Antag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden ist,
- Sie mit der Einstufung Ihres Grades der Behinderung nicht einverstanden sind,
- Ihr Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt worden ist,
- Sie um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kämpfen müssen,
- und vieles mehr