Kategorie Ortsverband Oberkochen
Datum

Veranstaltung zum Thema Schwerbehinderung am 15.10.2026

Veranstaltungsinformationen

Wann?

Datum
Uhrzeit bis Uhr

Wo?

Ort
Im Mühlensaal im Wirtshaus Scheerermühle
Mühlstraße 1
73447 Oberkochen
Gespannte Zuhörer
Interessiertes Publikum © Sozialverband Vdk OV Oberkochen, Franz Lergenmüller

Info-Veranstaltung zur Schwerbehinderung

Auf Einladung des VdK OV Oberkochen waren Mitglieder und Gäste am Donnerstag 15.10.2026 in den Mühlensaal gekommen. Als Referent konnte Herr Frank Amerein vom Amt für Integration und Versorgung gewonnen werden.
Bei der Begrüßung der Teilnehmer ging der VdK Ortsvorsitzende Franz Lergenmüller zuerst auf die vielen Informationsbroschüren des VdK – Landesverbandes ein. Speziell zu diesem Thema empfahl er dem Publikum den VdK-Wegweiser „Was steht mir zu“? In dieser Broschüre wird detailliert über den „Grad der Behinderung“ eingegangen. Dann gab er den Hinweis, dass der Ortsverband für die Teilnehmer Kaffee und Kuchen spendiert. Dann erhielt Herr Frank Amerein das Wort, um über die Schwerbehinderung ausführlich zu informieren.

Der Referent erläuterte zuerst was der GdBkurz fürGrad der Behinderung (Grad der Behinderung) bedeutet und dass dieser ausschließlich auf Antrag bei der zuständigen Behörde (Versorgungsamt) beantragt werden muss.

Für den Antrag wird folgendes benötigt:

1.Persönliche Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum)

2.Detaillierte Informationen zu allen Erkrankungen und bisherigen Behandlungen

3.Aktuelle ärztliche Befunde, Laborberichte, EKGs, Gutachten usw.

4.Bescheide von Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherung, Anerkennung von Arbeitsunfällen

5.Ein aktuelles Passfoto (kommt später in den Ausweis).

Weitere genaue Informationen erläuterte er zu den Merkzeichen und die damit verbunden Nachteilsausgleiche! (z. B. G = Gehbehinderung, aG = außerordentliche Gehbehinderung, Bl = Blind, H = Hilflos, Gl = Gehörlos, B = Begleitperson, TBI/TBI=Taubblindheit oder Hörsehbehinderung; RF=Rundfunkbeitrag; 1. KL Nutzung der 1.Wagenklasse).

Wenn der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird, ist er zeitlich begrenzt oder unbegrenzt – je nach körperlichen Beeinträchtigungen.

Ab einem Gesamt-GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und hat Anspruch auf den Ausweis. Dann gab H. Amerein noch Hinweise zur Gleichstellung für Arbeitnehmer mit GdB unter 50: Welche Voraussetzungen gibt es? Dies wird von der Agentur für Arbeit geprüft. Auch die Info zu besonderem Kündigungsschutz (Hinweis auf den KVJS) kam zur Sprache.

Herr Frank Amerein hat dann die Ausfüllung des Erstantrages erläutert. Im Anschluss wurden noch detaillierte Fragen zum Thema gestellt und beantwortet. Es war für alle Teilnehmer eine sehr informative Veranstaltung.