Beratung

Wir beraten kompetent im Sozialrecht

Unsere Kernkompetenz ist die Beratung im Sozialrecht. Kommt es zu einem Streitfall, stehen unsere erfahrenen VdK-Juristen an der Seite jedes Einzelnen und setzen sich für seine Rechte ein.

In den VdK-Beratungsstellen beraten wir auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Soziales Entschädigungsrecht

Sie benötigen eine persönliche Beratung im Sozialrecht?

Wir sind auch in Ihrer Nähe: In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 34 VdK-Beratungsstellen. Nutzen Sie am besten die anrufschwächeren Zeiten in den Mittagsstunden oder schreiben Sie eine E-Mail an Ihre zuständige VdK-Beratungsstelle. Wir rufen Sie gerne zurück.

Externer Link:Finden Sie Ihre VdK-Beratungsstelle in Baden-Württemberg. 

Ehrenamtliche Beratung

Unser Ortsverband ist einer von über 1.100 Ortsverbänden des Sozialverbandes VdK in Baden-Württemberg! Wir sind der erste Kontakt für die Menschen vor Ort, betreuen unsere VdK-Mitglieder, vermitteln wichtige Anlaufstellen und stellen bei Bedarf den Kontakt zur VdK-Rechtsberatung oder zum Kreisverband her.

Sprechzeiten

Beratung werden nur beim Kreisverband Ludwigsburg durchgeführt. 

VdK-Kreisverband Ludwigsburg

Kurfürstenstr. 9 

71636 Ludwigsburg 

Telefon (07141) 9113500 

Vorsitzender Telefon (07141) 9113501 

Stellvertr. Vorsitzender Telefax (07141) 9113502 

email: Externer Link:kv-ludwigsburg@vdk.de 

Montag 14-16 Uhr Dienstag 14- 16 Uhr 

Nur mit Anmeldung 

Telefon 07141-911-3500 (Anrufbeantworter) 

email: Externer Link:kv-ludwigsburg@vdk.de 

Terminvereinbarung Telefon: 07141 911 35-00

Vor-Ort-Angebote

Im Augenblick können wir keine Beratung im Ortsverband anbieten. Sobald wir etwas anbieten können, werden wir dies hier und im Amtsblatt bekanntgeben.

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