Ortsvorstand

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Jeder Orts- und Kreisverband hat durch die Wahl eines Vorstandes zu gewährleisten, dass eine interne Geschäftsführung erfolgen kann und dass der Verband nach außen gegenüber Dritten verhandlungsfähig ist. Aufgrund dieser Aufgabe als Handlungsorgan des Verbandes hat der Vorstand eine zentrale Bedeutung. Dem gesamten Ortsverbandsvorstand obliegt die Vertretung des VdK für den Ortsverbandsbereich und die Wahrung der Interessen der Mitglieder nach Maßgabe der Satzung. © VdK

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