Wichtige Infos zur Reha-Beantragung!

Reha: Antrag und Kostenträger
Die Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung sowie die ärztliche Betreuung mit allen therapeutischen Leistungen und medizinischen Anwendungen übernimmt der jeweilige Kostenträger – dort ist auch der Antrag für die Reha zu stellen. Wer die Kosten für eine Rehabilitation übernimmt, hängt vom Erwerbsstatus, der Art der Behandlung und der Dauer des Aufenthalts ab. Am häufigsten ist jedoch die Externer Link:Rentenversicherung oder die Externer Link:Krankenkasse zuständig.
- Noch berufstätig: Rentenversicherung
- In Rente: Krankenkasse
- Bei Arbeits- und Berufsunfällen: Gesetzliche Unfallversicherung
Andere Kostenträger sind: die Bundesagentur für Arbeit, die Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der (öffentlichen) Externer Link:Sozialhilfe.
Abhängig vom Kostenträger und der Art des Aufenthalts (ambulant oder stationär) ist eine Kostenbeteiligung möglich. Diese beträgt maximal 10 Euro am Tag. Eine Reha ist in der Regel alle vier Jahre möglich.
Wenn jedoch aus gesundheitlichen Gründen schon vor Ablauf dieser Frist ein dringender Bedarf besteht, kann die nächste Reha auch schon früher bewilligt werden. Weitere Infos gibt es beim zuständigen Kostenträger oder unter: Externer Link:Externer Link:www.service-bw.de