Wichtige Information zur geplante Pflegereform: Jetzt noch Pflegegrad nach bisherigen Regeln beantragen!
Liebe Mitglieder, liebe Ratsuchende,
der Sozialverband VdK macht auf eine wichtige geplante Änderung in der Pflegeversicherung aufmerksam: Nach einem vorliegenden Entwurf soll es ab 2027 schwerer werden, einen Pflegegrad zu erhalten – vor allem betrifft dies die Pflegegrade 1, 2 und 3. Für denselben Pflegegrad wie heute müssten dann stärkere Einschränkungen nachgewiesen werden.
Nach Berechnungen des IGES-Instituts könnten jährlich rund 123.000 Menschen keinen Pflegegrad mehr erhalten, weitere etwa 155.000 würden niedriger eingestuft.
Bestandsschutz nutzen: Bis zum 31. Dezember 2026 handeln!
Bis zum 31. Dezember 2026 gelten voraussichtlich noch die bisherigen Regeln. Wer den Antrag bis dahin stellt, wird nach diesen Regeln begutachtet. Ein anerkannter Pflegegrad bleibt voraussichtlich auch nach der Reform erhalten, bis eine neue Begutachtung erfolgt.
Empfehlung
Wer bereits Hilfe im Alltag braucht – etwa beim Waschen, Anziehen, bei Medikamenten, beim Treppensteigen oder im Haushalt – und noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Erstantrag nicht länger aufschieben.
So wird der Antrag gestellt:
- Gesetzlich Versicherte: Wenden sich an ihre Pflegekasse. Sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Antrag genügt. Es wird empfohlen, den Antrag schriftlich zu stellen und sich den Eingang bestätigen zu lassen, damit das Antragsdatum nachweisbar ist.
- Privat Versicherte: (darunter viele Beamtinnen und Beamte) stellen den Antrag ebenfalls schriftlich bei ihrem privaten Pflegeversicherungsunternehmen. Die Begutachtung übernimmt dort MEDICPROOF.
- Vertretung: Angehörige oder andere Vertrauenspersonen der pflegebedürftigen Person können den Antrag mit einer Vollmacht stellen.
- Begutachtung: Danach kommt nach Terminabsprache eine Gutachterin oder ein Gutachter nach Hause.
Nützliche Hilfen des VdK:
Auf der Internetseite des VdK finden sich Formulierungshilfen für den Antrag und ein kostenloser Selbsteinschätzungsbogen.
Externer Link:Vorgehensweise zur Antragstellung eines Pflegegrades
Achtung bei Höherstufung
Wer bereits einen Pflegegrad hat und einen höheren beantragen möchte, sollte sich vorher beraten lassen. Eine neue Begutachtung kann auch zu einer niedrigeren Einstufung führen.