Kategorie Ortsverband Blaustein

Wer entscheidet für mich? 43 Gäste informieren sich über Vorsorge

Bereits ab 18 Jahren ist Handeln notwendig
Wer entscheidet, wenn nichts mehr geht © Cornelia Küttner

Wer entscheidet für mich? 43 Gäste informieren sich über Vorsorge


Ein Unfall, eine schwere Erkrankung – und plötzlich kann ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Wer entscheidet dann? 

Diese Frage führte am Mittwoch, 21. Oktober 2026, 43 Gäste zum Vorsorgevortrag des VdK Ortsverbands Blaustein ins Hotel Klingenstein. Auch aus Dornstadt, Ulm und Ehingen kamen Interessierte. Neben VdK-Mitgliedern und Nichtmitgliedern nahm ein spontan hinzugekommener Gemeinderat teil.


Anja Funk vom Betreuungsverein Alb-Donau erläuterte verständlich die Möglichkeiten der Vorsorge. Zahlreiche Fragen und positive Rückmeldungen zeigten das große Interesse.
 

Vorsorge beginnt mit 18


Eine Vorsorgevollmacht ist bereits ab 18 Jahren sinnvoll: Mit der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretung durch die Eltern. Auch andere Angehörige dürfen nicht automatisch umfassend handeln. 

Das Ehegattennotvertretungsrecht betrifft nur bestimmte
Gesundheitsangelegenheiten und gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen höchstens sechs Monate. Es ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
 

Für Bankgeschäfte empfiehlt sich eine mit dem Geldinstitut abgestimmte Kontound Depotvollmacht. Sollen Immobiliengeschäfte ermöglicht werden, ist notarielle Beratung sinnvoll. 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich: Die eine legt medizinische Wünsche fest, die andere bestimmt, wer sie vertreten soll. Wichtig sind Gespräche mit der Vertrauensperson und gegebenenfalls dem Hausarzt sowie ein bekannter, zugänglicher Aufbewahrungsort.
 

Im zweiten Teil erklärte Funk das Betreuungsverfahren. Jeder kann eine Betreuung anregen, wenn jemand seine Angelegenheiten möglicherweise nicht mehr selbst regeln kann. Die Betreuungsbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis informiert zum weiteren Vorgehen; über die Bestellung entscheidet das Gericht. 

Funk warb auch für ehrenamtliche Betreuung. Der Betreuungsverein begleitet Interessierte bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
 

Eine kleine Dose für den Notfall


Großes Interesse fand die SOS-Notfalldose. Sie steht in der Kühlschranktür; Aufkleber am Kühlschrank und auf der Innenseite der Wohnungstür weisen Rettungskräfte darauf hin. Ein Informationsblatt enthält Erkrankungen, Medikamente, Notfallkontakte und Hinweise zum Aufbewahrungsort wichtiger Vorsorgeunterlagen. Die Angaben sollten regelmäßig aktualisiert werden.
 

Die mitgebrachten VdK-SOS-Notfalldosen waren rasch vergriffen. Weitere gibt es beim Ortsverband für 1,50 Euro und bei kommenden Veranstaltungen.

Unterlagen und Beratung


Das Handout kann per E-Mail angefordert werden. Erhältlich sind außerdem Restexemplare der Broschüre des Betreuungsvereins sowie die VdK-Broschüre „Vorsorge für den Ernstfall – ein Augenblick kann alles ändern“. Kontakt: Johannes Mack, Telefon 0179/6927269, ov-blaustein@vdk.de. Die vollständige Präsentation ist ausschließlich für Vortragsteilnehmer bestimmt.


Persönliche Beratung für Bürger des Alb-Donau-Kreises: Betreuungsverein Alb-Donau, Telefon 0731/33556.


Der nächste Vortrag mit Anja Funk findet am Mittwoch, 13. Oktober 2027, um 19:00 Uhr statt. Der Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben.