Weltkindertag: VdK warnt vor Rückschritt bei inklusiver Kinder- und Jugendhilfe

Weltkindertag: VdK warnt vor Rückschritt bei inklusiver Kinder- und Jugendhilfe
- Weltkindertag soll Ansporn für gute Politik sein
- Regierungsentwurf ohne verbindlichen Fahrplan
Zum Weltkindertag am 20. September drängt der Sozialverband VdK darauf, den Regierungsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe nachzubessern. Die Reform verliere ihr eigentliches Ziel zunehmend aus dem Blick: Für alle Kinder mit und ohne Behinderung soll es künftig eine gemeinsame Anlaufstelle geben. Genau davon weicht der Regierungsentwurf aber ab. Denn eine neue Schulunterstützung für Kinder mit Behinderung soll künftig nur einem Teil der Betroffenen zur Verfügung stehen. Das verschärft die bestehende Ungleichbehandlung, statt sie zu beheben.
VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Politik muss zeigen, dass sie es mit dem Wohl und der Teilhabe aller Kinder ernst meint – auch mit Kindern mit Behinderungen. Der Regierungsentwurf bleibt dahinter zurück. Statt eines verbindlichen Fahrplans für die inklusive Lösung schafft er neue Unsicherheit für Familien und Kommunen.“
Kein verbindlicher Fahrplan für die inklusive Lösung
Der Regierungsentwurf sieht eine sogenannte Experimentierklausel vor: Bis 2032 dürfen einzelne Kommunen freiwillig testen, ob eine einzige Anlaufstelle für alle Kinder mit Behinderung funktioniert. Bundesweit verpflichtend wird die einheitliche Anlaufstelle erst einmal nicht. Was danach passiert, bleibt ohnehin offen: Wann die gemeinsame Anlaufstelle bundesweit verpflichtend werden soll, legt der Regierungsentwurf nicht fest. Auch eine Anschlussregelung für die Zeit nach Ende der Erprobungsphase fehlt. „Statt eines verbindlichen Fahrplans bekommen wir eine Experimentierklausel ohne Anschlussregelung. Das ist kein Reformschritt, das ist ein Rückschritt“, so Bentele. „Kommunen sollen jahrelang erproben, ohne dass feststeht, wie es anschließend weitergeht. Für Familien bedeutet das: Die Unsicherheit über Zuständigkeiten und Unterstützung bleibt bestehen.“
Zwei Kinder, eine Schule, zwei Regeln
Kritisch bewertet der VdK die geplante infrastrukturelle Bildungsassistenz – eine neue, unbürokratische Unterstützung für Kinder mit Behinderung in der Schule, für die kein aufwendiger Antrag nötig ist. Grundsätzlich eine gute Idee, aber von diesem neuen Angebot sollen nur Kinder mit einer seelischen Behinderung profitieren. Ein Beispiel: Zwei Kinder besuchen dieselbe Schule und brauchen Unterstützung, um am Unterricht teilzunehmen. Das eine Kind hat eine seelische, das andere eine körperliche oder kognitive Behinderung. Nach dem Regierungsentwurf soll aber nur das erste Kind die neue Unterstützung erhalten. „Es ist nicht hinnehmbar, dass hier nach der Art der Behinderung unterschieden wird“, kritisiert Bentele. „Kinder mit Behinderungen brauchen unabhängig von ihrer Beeinträchtigung Zugang zu Unterstützung und Teilhabe. Wenn selbst neue Instrumente am Ziel der Inklusion vorbeigehen, muss man sich fragen, wohin die Reform eigentlich steuert. Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse geben.“
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