VdK unterstützt bei der Erwerbsminderungsrente!

VdK hilft und berät zur Erwerbsminderungsrente
Der Reha-Entlassungsbericht hat erheblichen Einfluss auf die Entscheidung über einen Antrag auf Externer Link:Externer Link: Erwerbsminderungsrente. Häufig orientiert sich die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung (kurz für Deutsche Rentenversicherung) an den darin enthaltenen Einschätzungen. Stimmen diese nicht mit der tatsächlichen gesundheitlichen Situation überein, kann dies zu einer Ablehnung des Rentenantrags führen. Dann ist es möglich, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Denn dieser Ablehnungsbescheid ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid.
Der Sozialverband VdK Deutschland kann in solchen Fällen Betroffene unterstützen, indem er den Ablehnungsbescheid prüft und fristgerecht widerspricht. Dabei helfen seine Juristinnen und Juristen, die Begründung der Ablehnung – etwa eine fehlerhafte Einschätzung im Reha-Entlassungsbericht – gezielt anzugreifen.
Der VdK kann dazu beraten, zusätzliche medizinische Unterlagen oder Stellungnahmen behandelnder Ärztinnen und Ärzte einzureichen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit besser darzustellen. Falls es notwendig ist, begleitet der VdK seine Mitglieder Externer Link:Externer Link: Mitglieder auch durch ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht.