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VdK empfiehlt: Jetzt Erstantrag auf Pflegegrad stellen

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KategorieTipp|Pflege|Pflegeversicherung

18.08.2026 VdK empfiehlt: Jetzt Erstantrag auf Pflegegrad stellen

Die geplante Pflegereform könnte es ab 1.1.2027 erschweren, einen Pflegegrad zu erhalten. Der VdK empfiehlt Menschen mit Unterstützungsbedarf, noch in diesem Jahr einen Erstantrag für einen Pflegegrad zu stellen. Was ist zu beachten?

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  1. Externer Link:Das Wichtigste auf einen Blick
  2. Externer Link:Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für einen erstmaligen Pflegegrad-Antrag ist
  3. Externer Link:Weiterführende Informationen und Beispiel-Antrag
  4. Externer Link:Download: Kostenlose VdK-Pflegeratgeber
  5. Externer Link:Verwandte Inhalte 
  6. Wer in absehbarer Zeit Pflege benötigt  und bislang noch keinen Pflegegrad beantragt hat, sollte den Erstantrag möglichst vor Inkrafttreten der Reform stellen.
  7. Denn der Zugang zu Leistungen der Externer Link:Pflegeversicherung beginnt mit einem anerkannten Pflegegrad. Dieser bleibt Ihnen bis zu einer möglichen Neubegutachtung erhalten. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Leistungen in Anspruch nehmen, die dabei helfen, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und eine Verschlechterung des Pflegebedarfs zu verhindern oder hinauszuzögern. 
  8. Mehr Informationen zu den aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in unserem Externer Link:Herunterladen:kostenlosen Pflege-Ratgeber (PDF, 1.59 MB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm.