Kategorie Ortsverband Tamm

Sozialverband VdK empfiehlt: Jetzt Erstantrag auf Pflegegrad stellen!

Das bevorstehende Pflegeneuordnungsgesetz wird es Pflegebedürftigen wohl deutlich erschweren, einen Pflegegrad zu bekommen. Das geht aus dem Entwurf hervor, den die Bundesregierung Anfang Juni vorgelegt hat. Sollte das Gesetz Ende des Jahres so verabschiedet werden, verschärfen sich die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 voraussichtlich ab 2027. 

Der Sozialverband VdK ruft seine 2,3 Millionen Mitglieder auf, noch bis Ende des Jahres einen Antrag auf die Anerkennung eines Pflegegrades zu stellen, sollten sie noch keinen Pflegegrad haben. Das neue Gesetz ist noch nicht verabschiedet und es gilt das alte Recht. Das sollten Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen. 

Wir wissen, dass viele Menschen zögern, einen Pflegegrad zu beantragen – aus Scham, Angst vor komplizierten Anträgen oder dem Glauben, ihnen stünde keine Hilfe zu. Wer schon länger über einen Erstantrag nachdenkt, sollte ihn bis zum 31. Dezember 2026 stellen. Denn wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad bekommt, behält ihn nach aktuellem Stand auch, wenn die Zugangsregeln verschärft werden. 

Wichtig ist, dass es nur um Erstanträge geht. Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte einen Antrag auf Höherstufung nur nach reiflicher Überlegung stellen. Hier besteht immer die Gefahr einer Rückstufung des Pflegegrades.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns. Wir sind für die Tammer Bürger und Bürgerinnen da. Bitte beachten Sie, dass wir als Ortsverband keine Rechts- oder Rentenberatung durchführen, sondern uns als Anlaufstelle für den Erstkontakt verstehen.