Kategorie Ortsverband Oberkochen

Schrittweise Anhebung der Schwerbehindertenrente 2026 abgeschlossen!

Schrittweise Anhebung für die Schwerbehindertenrente 2026 abgeschlossen!

Das Wichtigste zuerst: Die schrittweise Erhöhung der Altersgrenze für die Rente für schwerbehinderte Menschen ("Schwerbehindertenrente") ist nichts Neues. 2026 wird diese langsame Übergangsphase mit dem Geburtsjahrgang 1964 für die vorzeitige Inanspruchnahme ab 62 mit Abschlägen abgeschlossen sein. Ankündigungen von drohenden plötzlichen Kürzungen sind daher am ehesten als Panikmache oder Clickbaiting zu bewerten.

Hintergrund: Seit 2012 wurde die Regelaltersgrenze, also der Zeitpunkt, zu dem man regulär in Externer Link:Altersrente gehen kann, schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Dies betrifft die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964. Der Jahrgang 1964 kann erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in die reguläre Altersrente gehen. Auch die Grenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde parallel dazu angehoben: ohne Abschläge von 63 Jahren auf 65 Jahre; für den Rentenbezug mit Abschlägen wurde das Alter schrittweise von 60 Jahre auf 62 Jahre angehoben. 

Das bedeutet:

  • Wer die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt, kann mit Abschlägen ab 2026 frühestens ab 62 Jahren in Rente gehen (Rentenbeginn im Jahr 2026).
  • Abschlagsfrei kann ab dem Geburtsjahrgang 1964 mit 65 Jahren die Rente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch genommen werden (Rentenbeginn im Jahr 2029).
  • Ab 2026 gibt es für nach dem 31.12.1963 Geborene keine Vertrauensschutzregelungen mehr nach Externer Link:Externe § 236a SGB VI