Pflegereform: Bitte stellen Sie Ihren Erstantrag auf einen Pflegegrad noch in diesem Jahr
Liebe Mitglieder des VdK-Ortsverband Sindelfingen,
die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf einer großen Pflegereform beschlossen, das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Bundestag und Bundesrat beraten noch darüber, einzelne Regeln können sich also noch ändern. Die Reform soll aber voraussichtlich schon am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Unser Bundesverband, der Sozialverband VdK Deutschland, empfiehlt deshalb: Wer Unterstützung im Alltag braucht und noch keinen Pflegegrad hat, sollte den Erstantrag noch in diesem Jahr stellen. Die ausführliche Mitteilung des VdK finden Sie hier:
Externer Link:https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/pflegereform-vdk-empfiehlt-jetzt-antrag-auf-pflegegrad-stellen/
Warum ist das so wichtig?
Nach den Plänen soll es ab 2027 schwerer werden, einen Pflegegrad zu bekommen, vor allem die Pflegegrade 1, 2 und 3. Man müsste dann stärkere Einschränkungen nachweisen, um denselben Pflegegrad wie heute zu erhalten. Nach Berechnungen des IGES-Instituts könnten jedes Jahr rund 123.000 Menschen keinen Pflegegrad mehr erhalten, weitere etwa 155.000 würden niedriger eingestuft.
Bis zum 31. Dezember 2026 gelten voraussichtlich noch die bisherigen Regeln. Wer seinen Antrag bis dahin stellt, wird nach diesen Regeln begutachtet. Und ein anerkannter Pflegegrad bleibt Ihnen voraussichtlich auch nach der Reform erhalten, bis es zu einer neuen Begutachtung kommt.
Meine dringende Bitte an Sie: Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger im Alltag bereits Hilfe brauchen, zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, bei Medikamenten, beim Treppensteigen oder im Haushalt, dann warten Sie bitte nicht länger. Stellen Sie den Antrag jetzt.
So einfach geht es:
1. Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Antrag genügt, auch ein Anruf reicht aus.
2. Auf der Seite des VdK finden Sie Formulierungshilfen für den Antrag und einen kostenlosen Selbsteinschätzungsbogen.
3. Ihre Kinder, Nachbarn oder Bekannte können den Antrag für Sie stellen, wenn Sie ihnen eine Vollmacht geben.
4. Danach kommt ein Gutachter nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause.
Wer bereits einen Pflegegrad hat und einen höheren beantragen möchte, sollte sich bitte vorher beraten lassen. Eine neue Begutachtung kann nämlich auch zu einer niedrigeren Einstufung führen.
Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Sindelfingen, Corbeil-Essonnes-Platz 10, Telefon 07031 663-1683 oder 07031 663-1789, E-Mail: Externer Link:PSP-Sindelfingen@lrabb.de
Als VdK-Mitglied steht Ihnen außerdem der Sozialrechtsschutz des VdK-Kreisverband Böblingen zur Seite.
Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Reform nachgebessert wird und es nicht zu Verschlechterungen für die Betroffenen kommt. Ausführlich spreche ich über das Thema bei unserer Mitgliederversammlung am 28. November 2026 um 14:00 Uhr im GSV Vereinsheim Maichingen. Ich freue mich, wenn Sie dabei sind. Die Einladung hierzu geht Ihnen in Bälde zu und wird auch auf unserer Internetseite eingestellt.
Mit herzlichen Grüßen
Roger Hahn
Vorsitzender
VdK-Ortsverband Sindelfingen