Kategorie Ortsverband Rosengarten

Oktober 2026 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert

VdK-Webseminar zur Kfz-Hilfe – Donnerstag, 22. Oktober, 11 Uhr

Um mobil zum eigenen Arbeitsplatz zu kommen, sind Menschen mit Behinderungen teilweise auch auf einen eigenen Pkwkurz fürPersonenkraftwagen angewiesen. Doch der barrierefreie Umbau eines Fahrzeugs ist immer mit enormen Kosten verbunden – und der Kauf eines behindertengerechten Fahrzeugs ist finanziell sehr belastend. Die Kfzkurz fürKraftfahrzeug-Beihilfe-verordnung, auch Kraftfahrzeughilfe genannt, unterstützt Menschen mit Behinderung beim Kauf oder Umbau ihres Autos. Das VdK-Webseminar des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg klärt am Donnerstag, 22. Oktober, über die Möglichkeiten auf. 

Das VdK-Webseminar startet um 11 Uhr: VdK-Geschäftsführer Ronny Hübsch erörtert alle Voraussetzungen für eine Antragstellung und bringt den Teilnehmenden die möglichen Leistungen der Beihilfeverordnung näher. Vom Kauf eines Kraftfahrzeugs über den behindertengerechten Umbau bis hin zur Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeugs oder auch den Zuschuss für das Erlangen eines Führerscheins gibt das VdK-Webseminar einen umfassenden Überblick. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können das VdK-Webseminar bequem von zuhause aus verfolgen. Für den Besuch ist lediglich ein internetfähiger Computer notwendig. Auch eine Teilnahme über das Smartphone oder Tablet ist möglich. In diesem Fall sind jedoch geteilte Inhalte bei den Präsentationen schwerer zu lesen. Melden Sie sich jetzt an! Sie er-halten am Tag des VdK-Webseminars eine E-Mail mit den Zugangsdaten. Berufstätige, die um 11 Uhr verhindert sind, haben die Möglichkeit, sich im Anschluss eine Aufzeichnung des Seminars anzusehen. Alle Informationen gibt es hier: Externer Link:https://bw.vdk.de/angebote/webseminare/ 

 

Lipödem:    Fettabsaugung    ist     jetzt    Kassenleistung    –     unabhängig    vom Erkrankungsstadium

 Seit dem 1. Juli 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Patientinnen und Patienten mit Lipödem unabhängig vom Erkrankungsstadium. Dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) war eine Erprobungsstudie vorausgegangen, die den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie gezeigt hatte. 

Voraussetzungen: Patientinnen und Patienten benötigen für die operative Fettabsaugung eine Überweisung, mit der der zuständige Facharzt/die zuständige Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder mit Zusatzweiterbildung Phlebologie bestätigt, dass die Diagnosekriterien und Indikationsvoraussetzungen erfüllt sind. Vom Operateur sind der aktuelle BMI und gegebenenfalls die Waist-to-Height-Ratio zu dokumentieren. Für die Indikationsstellung muss außerdem eine über sechs Monate durchgeführte konservative Therapie ohne ausreichende Beschwerdelinderung vorliegen. Das Erkrankungsstadium ist seit dem 1. Juli aber kein Kriterium mehr. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Externer Link:https://www.kbv.de. Geben Sie hier das Stichwort Liposuktion in das Suchfeld ein.

 

Sozialverband VdK empfiehlt: Jetzt Erstantrag auf Pflegegrad stellen! 

Das bevorstehende Pflegeneuordnungsgesetz wird es Pflegebedürftigen wohl deutlich erschweren, einen Pflegegrad zu bekommen. Das geht aus dem Entwurf hervor, den die Bundesregierung Anfang Juni vorgelegt hat. Sollte das Gesetz Ende des Jahres so verabschiedet werden, verschärfen sich die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 voraussichtlich ab 2027. 

Der Sozialverband VdK ruft seine 2,3 Millionen Mitglieder auf, noch bis Ende des Jahres einen Antrag auf die Anerkennung eines Pflegegrades zu stellen, sollten sie noch keinen Pflegegrad haben. „Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet und es gilt das alte Recht. Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie weiß, dass viele Menschen zögern, einen Pflegegrad zu beantragen – aus Scham, Angst vor komplizierten Anträgen oder dem Glauben, ihnen stünde keine Hilfe zu. „Zögern ist jetzt genau der falsche Weg. Wer schon länger über einen Erstantrag nachdenkt, sollte ihn bis zum 31. Dezember 2026 stellen. Denn wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad bekommt, behält ihn nach aktuellem Stand auch, wenn die Zugangsregeln verschärft werden.“ 

Wichtig ist, dass es nur um Erstanträge geht. Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte einen Antrag auf Höherstufung nur nach reiflicher Überlegung stellen. Hier besteht immer die Gefahr einer Rückstufung des Pflegegrads. Der VdK will mit dem Aufruf an seine Mitglieder auch ein Zeichen Richtung Bundesregierung senden: „Nur, weil Pflegebedürftige zukünftig seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, heißt das nicht, dass ihre Pflegebedürftigkeit verschwindet“, sagt Bentele. „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung.“ Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung daher auf, den Gesetzentwurf noch deutlich zu verbessern. 

 

Private Altersvorsorge – Neues Fördermodell ab 2027: Bestehende Riester-Verträge laufen aber weiter 

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge? Zunächst: Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können auch nach der Reform und dem bisherigen Fördermodell weiter bespart werden. Es erfolgt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann in das neue Altersvorsorgedepot wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation ab. Dabei können Wechsel-Kosten entstehen. 

Riester-Verträge können noch bis Ende 2026 mit dem bisherigen Fördermodell abgeschlossen werden. Ob ein Neuabschluss sinnvoll ist, hängt von den Lebensumständen ab. Beispielsweise können Familien mit Kindern und Menschen mit geringerem Einkommen von der aktuellen Riester-Förderung besonders profitieren. Ein späterer Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist bei Bedarf jederzeit möglich. Ab 2027 wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Künftig können grundsätzlich auch Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar von der staatlichen Förderung profitieren. Lassen Sie sich kostenfrei, unabhängig und individuell von der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW beraten. Gemeinsam mit den Altersvorsorgeberaterinnen und -beratern finden Sie heraus, welche Förderung für Sie den größten Vorteil bietet. Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Nähe oder via Video. Unter Externer Link:www.drv-bw.de/intensivberatung finden Sie Ihre Ansprechperson in der Region.