Bonuszahlungen der Krankenkassen sind steuerpflichtig
Wer etwas für seine Gesundheit tut, erhält von vielen gesetzlichen Krankenkassen Geld zurück. Die ersten 150 Euro sind dabei steuerfrei. Aus Vereinfachungsgründen erkennen Finanzämter Bonuszahlungen pauschal bis zur Höhe von 150 Euro als steuerneutral an.
Erst darüber hinausgehende Boni werten sie als Beitragsrückerstattung, die sie von den steuerlich absetzbaren Versicherungsbeiträgen abziehen. Diese Regel
Auch Bonuszahlungen über 150 Euro bleiben steuerlich unberücksichtigt, wenn man diese zum Beispiel für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnessstudios oder für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) erhalten hat.
In der Regel melden Krankenkassen nur steuerlich relevante Bonuszahlungen ans Finanzamt. „Wenn Ihre Boni insgesamt mehr als 150 Euro betragen, dann fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Externer Link:Krankenkasse nach, welche Bonuszahlungen sie dem Finanzamt gemeldet hat“, so VdK-Patientenberaterin Pintaric.
Anliegen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen unserer Externer Link:Externer Link:VdK-Beratungsstellen.
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