Abschaffung Pflegestufe 1
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Zum Thema Abschaffung der Pflegestufe 1, nimmt der VdK Baden-Württemberg wie folgt Stellung.
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Pflegegrad 1 streichen? „Diese Kürzungsorgie ist der falsche Weg!“ – 79.933 Menschen in Baden-Württemberg wären betroffen
Paritätischer Wohlfahrtsverband und Sozialverband VdK fordern Landesregierung auf: Setzt euch in der Bund-Länder-Kommission für Selbstständigkeit und Teilhabe im Alter ein! Erhaltet den Pflegegrad 1!
„Dieser Vorschlag ist völlig konzept- und ideenlos!“, sagt Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Der Erhalt der Selbstständigkeit im Alter soll der Finanzkrise der Pflegeversicherung geopfert werden? Das ist beschämend und absolut unsolidarisch. Diese Kürzungsorgie ist der falsche Weg. Richtiger wäre, zunächst die geliehenen Corona-Mehrkosten in Milliardenhöhe zurückzuzahlen und dann die versprochene große und umfassende Pflegereform endlich auf den Weg zu bringen.“
Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg, erklärt:
„Mit der Abschaffung des Pflegegrads 1 würde am völlig falschen Ende gespart. Das Geld ermöglicht es gerade Menschen mit einer kleinen Rente, eine Unterstützung im Alltag oder die Kosten für den Hausnotruf zu finanzieren. Wichtig sind auch Angebote wie die Begleitung zum Arzt, bei Einkäufen oder Spaziergängen, Begegnungsstätten zum Erhalt sozialer Kontakte sowie Beratungsangebote in Pflegefragen. Viele ältere betroffene Menschen werden sich diese Hilfen dann nicht mehr leisten können. Die Folgen sind gravierend. Schnellere und schwerere Pflegeverläufe, die professionelle Pflege mit deutlich höheren Kosten für die Pflegekassen erfordern.“
Pflegegrad 1 heißt: Erhalt der Selbstständigkeit von 79.933 Menschen in Baden-Württemberg. 79.933 Pflegebedürftige haben laut Statistischem Landesamt Pflegegrad 1. (Stand: Ende 2023). In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür Zuschüsse für den Umbau der Wohnung für mehr Barrierefreiheit, den Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe oder Gelder für einen Hausnotruf. Das erklärte Ziel des Pflegegrad 1 ist der Erhalt der Selbstständigkeit: Er soll es den Menschen ermöglichen, weiter in ihrer eigenen Wohnung leben zu können und eben nicht auf stationäre Pflege angewiesen zu sein. „Und neben der dann fehlenden Teilhabe: Wo sollen die Menschen denn leben? Wir alle wissen: Die Pflegeheime sind schon jetzt überlastet, die Eigenanteile steigen seit Jahren dramatisch“, sagt VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz.
Und Vorstand Ulf Hartmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg betont: „Wer niedrigschwellig frühzeitig ansetzende Hilfen streicht, verkennt, dass diese maßgeblich dazu beitragen, die Pflegebedürftigkeit herauszuzögern und damit den Verbleib in den eigenen vier Wänden sicherzustellen. Bei den betroffenen älteren Menschen zu sparen, ist zynisch und verfehlt das politische Ziel, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern.“
Gemeinsam fordern der Paritätische Baden-Württemberg und der Sozialverband VdK Baden-Württemberg die Landesregierung auf jetzt zu handeln: „Setzt euch in der Bund-Länderkommission für Selbstständigkeit und Teilhabe im Alter ein! Erhaltet den Pflegegrad 1!“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist weder konfessionell, weltanschaulich noch parteipolitisch gebunden. Der Verband steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg über 900 selbständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte und 80.000 Hauptamtliche. Weitere Infos unter Externer Link:www.paritaet-bw.de
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Der Sozialverband VdK gehört mit seinen bundesweit 2,3 Millionen Mitgliedern und über 278.000 Mitgliedern im Südwesten zu den größten Sozialverbänden in Bund und Land. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern setzt sich der VdK für die sozialen Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen. Infos unter Externer Link:www.vdk-bw.de.
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Johannes Mack, Vorsitzender
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