Beratung

Wir beraten kompetent im Sozialrecht

Unsere Kernkompetenz ist die Beratung im Sozialrecht. Kommt es zu einem Streitfall, stehen unsere erfahrenen VdK-Juristen an der Seite jedes Einzelnen und setzen sich für seine Rechte ein.

In den VdK-Beratungsstellen beraten wir auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Soziales Entschädigungsrecht

Sie benötigen eine persönliche Beratung im Sozialrecht? 

Wir sind auch in Ihrer Nähe: In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 34 VdK-Beratungsstellen. Nutzen Sie am besten die anrufschwächeren Zeiten in den Mittagsstunden oder schreiben Sie eine E-Mail an Ihre zuständige VdK-Beratungsstelle. Wir rufen Sie gerne zurück.

Externer Link:Finden Sie Ihre VdK-Beratungsstelle in Baden-Württemberg. 

Ehrenamtliche Beratung

Unser Kreisverband ist einer von 52 Kreisverbänden des Sozialverbandes VdK in Baden-Württemberg! Wir sind der erste Kontakt für die Menschen vor Ort, betreuen unsere VdK-Mitglieder, vermitteln wichtige Anlaufstellen und stellen bei Bedarf den Kontakt zur VdK-Rechtsberatung her.

Kontakt Kreisverband Schwäbisch Hall

Sprechzeiten

ehrenamtlicher Kreisverbandsvorsitzender Walter Frank
07901 312

Sprechzeiten der hauptamtlichen
VdK Beratung/Sozialrechtrefernt Kai Schmidt

VdK-Beratungsstelle Schwäbisch Hall

Postanschrift Klingenweg 1, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 975 690-40
Fax: 0791 975 690-50
E-Mail: srg-schwaebisch-hall@vdk.de

Montag bis Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung

Telefon: 0791/97569040 0791/97569040

Vor-Ort-Angebote

"Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt? Sie kämpfen um die Anerkennung Ihrer Behinderung? Sie möchten Ihren Anspruch auf Krankengeld durchsetzen? Werden Sie Mitglied im Sozialverband VdK - wir helfen Ihnen! Unsere hauptamtlichen Juristen beraten Sie nicht nur bei der Antragstellung, sondern vertreten Sie auch in Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht."

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