Beratung

Wir beraten kompetent im Sozialrecht

Unsere Kernkompetenz ist die Beratung im Sozialrecht. Kommt es zu einem Streitfall, stehen unsere erfahrenen VdK-Juristen an der Seite jedes Einzelnen und setzen sich für seine Rechte ein.

In den VdK-Beratungsstellen beraten wir auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Soziales Entschädigungsrecht

Sie benötigen eine persönliche Beratung im Sozialrecht? 

Wir sind auch in Ihrer Nähe: In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 34 VdK-Beratungsstellen. Nutzen Sie am besten die anrufschwächeren Zeiten in den Mittagsstunden oder schreiben Sie eine E-Mail an Ihre zuständige VdK-Beratungsstelle. Wir rufen Sie gerne zurück.

Externer Link:Finden Sie Ihre VdK-Beratungsstelle in Baden-Württemberg. 

Ehrenamtliche Beratung

Unser Kreisverband ist einer von 52 Kreisverbänden des Sozialverbandes VdK in Baden-Württemberg! Wir sind der erste Kontakt für die Menschen vor Ort, betreuen unsere VdK-Mitglieder, vermitteln wichtige Anlaufstellen und stellen bei Bedarf den Kontakt zur VdK-Rechtsberatung her.

Kontakt Kreisverband Pforzheim

Bissingerstr. 8, 75172 Pforzheim

Sprechzeiten

Montag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung


Rechtsberatung
VdK-Beratungsstelle Pforzheim
Bissingerstr. 10a
75172 Pforzheim

Telefon: 07231/5661890
E-Mail: srg-pforzheim@vdk.de

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung

Telefon: 07231/1554257 07231/1554257

Vor-Ort-Angebote

Kreisverband Pforzheim-Enzkreis

Bissingerstr. 8 

75172 Pforzheim

Nach telefonischer Vereinbarung Hilfestellung beim Ausfüllen 

  • eines Antrages zur Feststellung einer Behinderung beim Versorgungsamt
  • eines Antrages auf Pflegegrad bei der Pflegekasse

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