Kategorie Ortsverband Laiz/Inzigkofen
Datum

Jahresmitgliederversammlung und Vortrag über „Betreuung und Vorsorgevollmacht“

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Uhrzeit Uhr

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Ort
Bürgersaal im Rathaus Inzigkofen
Foto: Alois Willburger
1.Vors. Roswitha Willburger © AWi

„Im Mittelpunkt der Mensch“

Bei der Mitgliederversammlung am 12.März kam die Devise des VdK-Verbandes stark zum Ausdruck: „Im Mittelpunkt der Mensch“.

Im Grußwort lobte Bürgermeister Gombold das Engagement des VdK-Verbandes in großen Sozialfragen unserer Gesellschaft und besonders auch den ehrenamtlichen Einsatz für Gemeinschaftliches in unserem Ortsverband. Mit seinem vorgestellten Seniorenkonzept möchte die Gemeinde Inzigkofen Wohneinheiten und einen Treffpunkt für alle Senioren schaffen, in dem Menschen unterschiedlicher Lebenslagen zusammenkommen.

In der Rückschau ließ 1.Vors. Roswitha Willburger das vergangene Jahr mit einigen Veranstaltungen und Ausfahrten Revue passieren. Sie bedankte sich herzlich bei allen Akteuren in unserem OV für Ideen, Unterstützung und Mithilfe und besonders auch beim Rathaus Inzigkofen für die stets freundliche Aufnahme. Sie wünscht, dass der VdK-Verband mit seinen vielen Mitgliedern sich weiter aktiv für die sozialen Belange, wie Altersarmut und für „Gesundheit und Pflege für alle bezahlbar“ einsetzt. Im Ausblick für das Jahr 2025 gibt es schon einige geplante Unternehmungen und Ausflüge, auf die dann auch in den Gemeindeblättern hingewiesen wird. Ein besonderes Ereignis wird am 16.Dezember stattfinden: Wir feiern auf den Tag genau unser 75-jähriges Jubiläum mit Musik, guter Unterhaltung und kleinen Überraschungen.

Aus praktischer Erfahrung referierte Frau Gabriela Lutz recht anschaulich über „Vorsorgevollmacht“ mit dem Hintergrund des Betreuungsrechts. Diese kommt im lebensbedrohlichen Notfall bei schwerwiegender Einschränkung der Willensbildung, z.B. bei Not-Behandlung im Krankenhaus zum Einsatz. Sie vermeidet eine „formal rechtliche Betreuung“ durch die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht, die ggf. einen Betreuer beauftragen müssen. Die Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz mit ausführlichen Informationen ist bei der Betreuungsbehörde im Landratsamt erhältlich. Dort kann auch ein Beratungstermin vereinbart werden und eine Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers vorgenommen werden.