Kategorie Ortsverband Oberkochen
Datum

„Ihre Vorsorge für den Ernstfall“. Info zur Vorsorgevollmacht

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Uhrzeit Uhr

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Ort
Im Mühlensaal im Wirtshaus Scheerermühle
Mühlstraße 1
73447 Oberkochen

VdK-Info-Nachmittag zur Vorsorgevollmacht

Fazit der Zuhörer: Wir müssen umgehend etwas tun!

Am Mittwoch den 08.10.25 konnte der VdK Oberkochen  Frau Rechtsanwältin Lisa Flämig und Herrn Rechtsanwalt Marius Bischoff begrüßen. Viele interessierte Teilnehmer im Mühlensaal  waren auf den Vortrag gespannt.

Die beiden Referenten führten in die Welt des Erbrechts ein. Wenn jemand nicht mehr selbstständig einen Betreuer bestimmen kann, dann muss dies das Gericht vornehmen. Aber die Dauer zur Bestellung kann sehr lang sein!

Deshalb sind folgende wesentlichen Bausteine zu beachten:

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament/Erbrecht, Rechtsnachfolge

Eine Zusammenfassung steht in der VdK-Broschüre „Ihre Vorsorge für den Ernstfall“.

Das Ziel dieser Bausteine ist die Sicherstellung des eigenen Willens, wenn man diesen nicht mehr selbst äußern kann.

Die Vorsorgevollmacht  ist die konkrete Bevollmächtigung einer Vertrauensperson.

Die Betreuungsvollmacht gibt den Wunsch wieder, welche Person die Betreuung übernehmen soll. Man kann auch bestimmte Personen ausschließen.

Es gibt kein gesetzliches Recht zur Vertretung durch den Ehegatten oder die Kinder. Daher sollte so früh wie möglich eine Vollmacht erteilt werden. Daher sollte man im Vorfeld unbedingt eine Vertretung festlegen (Vorsorgevollmacht).

F0lgende gesetzliche Voraussetzungen zur Erstellung der Vorsorgevollmacht sind zu erfüllen:

-        Grundsätzlich formfrei (notarielle Beurkundung empfehlenswert) (-> Banken verlangen diese grundsätzlich)

-        Geschäftsfähigkeit erforderlich

-        Mögliche Geltungsbereiche einzeln aufführen

-        Konkrete Bestimmung mindestens einer oder mehrerer (geschäftsfähiger) Personen.

Der Bevollmächtigende erteilt die Vollmacht einer oder mehreren Personen. Dabei muss man bedenken,

Die Vorsorgevollmacht sollte möglichst eine bedingungsfreie Vertretungsbefugnis (Generalvollmacht) sein. Mit Erteilen einer Generalvollmacht ist es so, dass der Vollmachtnehmer sofort tätig werden kann.

Es gibt bestimmte Regelungsbereiche, wie z.B.:  Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten, Verkauf von Immobilien, Widerrufsmöglichkeiten, Vertragsangelegenheiten (Mietvertrag, Telefonvertrag, Zeitschriften…) Selbstkontraktion (u.a. § 181 BGB)

Zur Aufbewahrung der Vollmacht rieten die Rechtsanwälte, dass die Auffindbarkeit dieser Dokumente im Notfall sicher gestellt ist. Idealerweise kann man einen Hinweis über den Aufbewahrungsort der Vorsorgevollmacht in der Notfalldose aufbewahren. Die Notfalldose bewahrt man am Besten im Kühlschrank auf.

VdK OV Oberkochen Oktober 2025 (Lergenmüller)