Wocheninfo Amtsblatt
Am 12. Mai, dem Geburtstag von Florence Nightingale, erinnert dieser Aktionstag
an die unverzichtbare Arbeit der professionell Pflegenden. Die 1910 verstorbene
britische Krankenschwester gilt als Begründerin der modernen Krankenpflege.
Doch ebenfalls Menschen, die ihre Angehörigen privat pflegen, sind eine wichtige
Stütze für die Gesellschaft. Wer Angehörige ehrenamtlich, also „nicht
erwerbsmäßig“ pflegt, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch
erwerben. Das gilt außerdem für die Pflege von Nachbarn oder Bekannten. Darauf
weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW) hin.
Welche Voraussetzungen gelten und wie sich Pflege auf die Rente auswirkt
Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson zahlt, müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die zu pflegende Person wird von der
Pflegeperson zu Hause gepflegt, benötigt mindestens Pflegegrad 2, und der
Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens
zwei Tage in der Woche. Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von maximal
30 Stunden pro Woche möglich. Außerdem muss die Pflege notwendig sein. Dies
prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die zu pflegende Person
muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
haben und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland, im
Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.
Wie sich die Pflege auf die Rente auswirkt (monatlicher Rentenanspruch für ein
Jahr Pflege):
• Pflegestufe 2: zwischen 6,61 und 9,45 Euro
• Pflegestufe 3: zwischen 10,53 und 15,05 Euro
• Pflegestufe 4: zwischen 17,15 und 24,50 Euro
• Pflegestufe 5: zwischen 24,50 und 35,00 Euro
Fließtext: 1.855 Zeichen
(mit Leerzeichen)
Abdruck honorarfrei
Belegexemplar erbeten
Die genaue Berechnung hängt davon ab, ob die Pflegebedürftigen nur
Sachleistungen, Kombinationsleistungen oder nur Pflegegeld von der Pflegekasse
erhalten.
Information
Mehr Informationen enthält die kostenfreien Broschüre „Rente für
Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“. Sie kann unter
Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Anmerkung für die Redaktion
Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung im Land
Ansprechpartnerin in Sachen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente
für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als
Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liechtenstein und Schweiz auch
bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und
Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie
ist kundennah vor Ort mit Regionalzentren, Außenstellen, Servicezentren für
Altersvorsorge, Ansprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem
Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche
Versichertenberatende, um Versicherten in der direkten Nachbarschaft
Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW mehr als
100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andre packt sie an und handelt.“
- Dante Alighieri
Der VdK hilft Ihnen immer weiter
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Dann sind Sie bei unserer ehrenamtlichen Beratung an der richtigen Stelle. Wir beraten Sie gerne und die Ratsuchenden sind an Wir helfen und unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen von amtlichen Formularen oder Anträgen. Wir sind für Sie da. Kontakt: Sozialberater Peter Brenner Tel. 07054/930966