Kategorie Ortsverband Laudenbach (Bergstraße)

Wo gibt es im Pflegefall Hilfe und Unterstützung?

Die Vorsitzende begrüßt die Teilnehmer
Die Vorsitzende begrüßt die Teilnehmer © VdK

VdK: Inessa Flit und Marco Lackner vom Pflegestützpunkt Rhein-Neckar informieren bei Vortrag in Laudenbach

Laudenbach. Informationen über den Weg zum Pflegegrad in der Pflegeversicherung gaben jetzt Inessa Flit und Marco Lackner vom Pflegestützpunkt Rhein-Neckar mit einer beachtlichen Anzahl an Gästen. Der Laudenbacher Ortsverband des VdK hatte dazu in den Bürgersaal der Sonnbergschule eingeladen; Vorsitzende Rosi Gramlich-Lenz freute sich in besonderem Maße, dass viele Menschen gekommen waren.

Denn wie eine VdK-Studie mit 60 000 Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zum Thema häusliche Pflege nun offenlegte, würden 77 Prozent der Leistungsberechtigten ihren sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat gar nicht nutzen. Ein Grund für die Aktiven, das Angebot stärker in den Fokus zu rücken und zu erklären, was im Rahmen der Pflege alles möglich ist.

Gepflegt wird meist zuhause

Denn die Zahlen sind groß: Rund 4,1 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad und gelten demnach als pflegebedürftig. Davon leben rund 3,3 Millionen in den eigenen vier Wänden und werden von ihren Nächsten, Angehörigen oder engen Freunden gepflegt. Die Auswertung der Studie ergab außerdem, dass sich mehr als ein Drittel der Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, extrem körperlich belastet fühlen und die Pflegesituation nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr bewältigen können. „Wir wollen daher Ansprechpartner sein und über die Leistungsangebote aufklären“, so Gramlich-Lenz.

Inessa Flit und Marco Lackner sind in der Beratungsstelle Weinheim aktiv und werden dabei mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Welche Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Welche Hilfe ist am besten für mich geeignet? Wie komme ich an diese Hilfen? Wie beantrage ich welche Leistungen? Wer hilft bei der Antragstellung? Die Fachleute empfehlen Betroffenen, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Fachkundige Mitarbeiter könnten sich so individuell auf die Bedürfnisse der Klienten einstellen und unabhängig, kostenfrei, umfassend und koordiniert, lösungsorientiert und zielgerichtet Abhilfe schaffen.

Lackner stellte klar, dass die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegeversicherung aber schnell selbst überprüft werden können. Wird die Selbstständigkeit beeinträchtigt? Wird dies voraussichtlich mindestens sechs Monate so sein? Besteht eine Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren und gibt es ein Gutachten über die Feststellung des Pflegegrades? „Um einen Pflegegrad zubekommen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist dort, wo auch Ihre Krankenkasse ist“, erklärte der Redner. Hier gebe es verschiedene Wege. Der Medizinische Dienst habe einen Hausbesuch zur Begutachtung des Patienten gemacht; daraufhin werde der Antrag auf Basis des Gutachtens erstellt. Oder die Pflegeversicherung gebe das Gutachten in Auftrag, fordere es bei dem Medizinischen Dienst an, der reiche es ein.

Dabei gehe es vor allem darum, die aktuelle Hilfsbedürftigkeit festzustellen. Aber was bedeutet es, unselbstständig zu sein? Das sei das Gegenteil der Selbstständigkeit. Alles sei langsam, erschwert, mühsam. Wer nur noch mit Hilfsmitteln zurechtkomme, dabei aber keine fremde Hilfe benötige, der gelte dennoch als selbstständig. Die Übergänge seien aber fließend. Die Mobilität werde dabei genau unter die Lupe genommen. Dabei gehe es um Fragen wie: Kann der Patient seine Position im Bett wechseln? Kann er sich in einer stabilen Sitzposition selbst halten? Kann er sich umsetzen und innerhalb des Wohnbereichs fortbewegen? Wie sieht es mit dem Treppensteigen aus? Laut Lackner gibt es dabei eine unterschiedliche Gewichtung von Themen. Die Mobilität sei ein Aspekt. Wichtig sei aber auch das Verhalten und die kognitiven Fähigkeiten, die Selbstversorgung, die Behandlungen und Therapie-Termine sowie die Alltagsgestaltung. Der Berater empfahl dabei, sich in jedem Fall auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorzubereiten – gemeinsam mit den Angehörigen. Unterlagen sollten bereitgestellt sein, Nachweise über die Vollmacht bereits vorliegen. Eine Darstellung, welche Unterstützungen bereits geleistet würden, könne ebenfalls helfen. Hierzu berät der Pflegestützpunkt in Weinheim ebenfalls. Die Fachleute sind in der Dürrestraße 2 untergebracht. Termine können vereinbart werden. Sie beraten auch bei Höherstufungsanträgen, wie also das in Anspruch zu nehmende Pflegemodell aufgestockt werden kann, wenn die Hilfsbedürftigkeit steigt. „Eine Antragstellung ist immer möglich“, sagt Marco Lackner.

Gute Vorbereitung ist sinnvoll

Man müsse sich bewusst sein, dass eine neue Überprüfung durch den Medizinischen Dienst aber auch das Gegenteil bewirken, also zu einer Herabstufung des Pflegegrades führen könne. „Gute Vorbereitung ist daher sehr sinnvoll“, so der Berater. Ist man mit einem Ergebnis nicht zufrieden, könne auch immer Widerspruch bei der Pflegekasse eingereicht werden. „Diese prüft dann ihre Entscheidung nochmals“, sagt Lackner. Im Zweifel könne man auch Klage beim Sozialgericht einreichen. mpa

Information zum Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis in Weinheim, Dürrestraße 2, Telefon 06221/522 2620/-2735/-2699; Kontaktaufnahme auch per E-Mail: I.FLit@rhein-neckar-kreis.de oder M.Lackner@rhein-neckar-kreis.de

Bericht in den Weinheimer Nachrichten vom 09.03.2024