Wiederspruchsrecht zur ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit dem 15. Januar 2025 schrittweise für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eingeführt. Sie ist freiwillig und dient als persönliche digitale Akte, sicher auf deutschen Servern verschlüsselt gespeichert. (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser füllen sie mit Daten wie Medikationsplänen, Laborbefunden und Röntgenbildern. Die ePA ist auf Smartphones, PCs oder Laptops zugänglich. Patienten entscheiden selbst, wem sie Zugriff gewähren, ohne negative Folgen bei Widerspruch. Sicherheitsmängel müssen behoben werden, um das Vertrauen zu stärken. Manche Krankenkassen haben ein Formular eingerichtet, mit dem Versicherte den Widerspruch online erledigen können (z.B. TK, DAKkurz fürDAK-Gesundheit, BARMER, AOK). Darüber hinaus ist auch ein Widerspruch per Post möglich oder Versicherte können eine Filiale ihrer Versicherung aufsuchen.