Kategorie Ortsverband Sindelfingen

Wichtige Neuerungen 2026 für schwerbehinderte Menschen und Verfahrensumstellung beim Pauschbetrag

Heute möchten wir Sie über wesentliche Änderungen informieren, die das Jahr 2026 mit sich bringt.

 

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 entfallen im Rentenrecht die bisherigen Übergangsregelungen, sodass die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen regulär erst ab 65 Jahren möglich ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Barrierefreiheit, da das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nun mehr Wirkung entfaltet bzw. entfalten soll. Für Arbeitgeber steigen die Kosten bei Nichtbeschäftigung durch die neue vierte Staffel der Ausgleichsabgabe, und Deutschland startet in die Einführungsphase der digitalen EU-Behindertenkarte.
Weitere Informationen finden Sie Externer Link:hier.

 

Beim Behinderten-Pauschbetrag gibt es folgende Änderungen:

 

Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag bei Neufeststellungen oder Änderungen vorrangig durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen der Versorgungsverwaltung und den Finanzbehörden. Antragsteller müssen hierfür zwingend ihre Steuer-Identifikationsnummer beim Versorgungsamt angeben, damit die Daten zugeordnet werden können. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Arbeitgeber auf diese übermittelten Daten keinen Zugriff haben und dass bereits vor 2026 ausgestellte Papierbescheide ihre Gültigkeit behalten, solange sich keine Änderungen ergeben.

 

Einen vollständigen Artikel zu den allgemeinen Änderungen finden Sie hier:

 

Externer Link:Das ändert sich 2026 für Menschen mit Schwerbehinderung | Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

 

Herzliche Grüße & ein gutes Neues wünscht

 

Roger Hahn Vorsitzender VdK OV Sindelfingen