Wichtige Information für Privatversicherte: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Alter stark eingeschränkt
Immer wieder wird die Frage an uns herangetragen: „Die Beiträge meiner privaten Krankenversicherung steigen – kann ich als Rentner zurück in die gesetzliche Krankenkasse?“
Die Antwort ist oft ernüchternd. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben die Zugangsmöglichkeiten stark begrenzt. Neben den gesetzlichen Neuregelungen bestätigen auch aktuelle Urteile, dass Umgehungsstrategien rechtlich keinen Bestand haben.
Hier ist der aktuelle Überblick für Sie – verständlich erklärt.
1. Der reguläre Weg: Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Dies ist für die meisten Rentner die einzige Option, setzt jedoch eine lange Vorversicherungszeit voraus:
- Die 90%-Regel: Sie müssen in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert gewesen sein.
- Kindererziehungszeiten: Seit 2017 werden pro Kind pauschal 3 Jahre auf diese Vorversicherungszeit angerechnet.
- Hinweis: Dieser Weg muss zwingend mit dem Rentenantrag geprüft werden.
2. Der Weg über die Familienversicherung (und die „Teilrenten-Lösung“)
Ein häufig diskutierter Weg war der Versuch, durch den vorübergehenden Bezug einer Teilrente das Einkommen künstlich unter die Einkommensgrenze (aktuell 505 € bzw. 538 € bei Minijob) zu senken, um in die kostenfreie Familienversicherung des Ehepartners aufgenommen zu werden.
Rechtslage und Rechtsprechung:
Der Gesetzgeber hat mit § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGBkurz fürSozialgesetzbuch V klargestellt, dass das Gesamteinkommen die gesetzliche Grenze nicht regelmäßig überschreiten darf.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu in einem aktuellen Urteil (Az. L 14 KR 129/24 vom 23.07.2024) deutliche Grenzen gesetzt.
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Kein „regelmäßiges“ Einkommen bei kurzzeitiger Teilrente: Das Gericht entschied, dass eine nur für wenige Monate gewählte Teilrente kein „regelmäßiges Einkommen“ darstellt, wenn beabsichtigt ist, danach wieder die volle Rente zu beziehen.
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Jahresprognose erforderlich: Für die Prüfung der Familienversicherung muss eine vorausschauende Betrachtung für ein ganzes Jahr (12 Monate) vorgenommen werden. Dabei werden die niedrige Teilrente und die spätere Vollrente zusammengerechnet. Liegt der Durchschnitt über der Einkommensgrenze, ist eine Aufnahme in die Familienversicherung ausgeschlossen.
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Schutz der Solidargemeinschaft: Die Familienversicherung dient dazu, bedürftige Angehörige abzusichern, nicht aber dazu, Personen mit eigentlich höherem Einkommen den Systemwechsel zu ermöglichen.
Fazit
Der Wechsel von der PKVkurz fürPrivate Krankenversicherung in die GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung ist im Rentenalter nur in Ausnahmefällen möglich. Die Hoffnung, durch eine kurzzeitige Reduzierung der Rente (Teilrente) dauerhaft in das gesetzliche System zu wechseln, ist sowohl durch das Gesetz als auch durch die Rechtsprechung faktisch versperrt.
Unser Rat:
Lassen Sie sich frühzeitig vor Rentenbeginn beraten und verlassen Sie sich nicht auf Gestaltungsempfehlungen, die vor den Sozialgerichten möglicherweise keinen Bestand haben.