Wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht – was ist „Hilfe zur Pflege“?

Wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht – was ist „Hilfe zur Pflege“?
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nicht immer alle anfallenden Kosten. Wenn die eigenen Mittel ebenfalls nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen **Hilfe zur Pflege** als Sozialleistung in Anspruch genommen werden. Diese Unterstützung greift sowohl bei ambulanter Pflege zu Hause als auch bei stationärer Unterbringung im Pflegeheim.
Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2, der vom Medizinischen Dienst festgestellt wurde. Zunächst müssen die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Bleiben danach noch Kosten übrig, die weder aus eigenem Einkommen noch aus Vermögen gedeckt werden können, springt die Sozialhilfe ein.
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Sozialamt (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Dort wird eine genaue Prüfung von Einkommen und Vermögen vorgenommen – sowohl beim pflegebedürftigen Menschen selbst als auch beim Ehe- oder Lebenspartner. Kinder haften nur, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Größere Schenkungen der letzten zehn Jahre können unter Umständen zurückgefordert werden.
Wichtige Unterschiede gibt es zwischen ambulanter und stationärer Pflege. Bei der Pflege zu Hause wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet. Im Pflegeheim gelten teilweise andere Regelungen, unter anderem beim Wohngeld oder bei der Vermögensgrenze von 60.000 Euro.
**Tipp:** Weil jeder Fall individuell geprüft wird, lohnt es sich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel beim VdK oder direkt beim Sozialamt.
**Weitere ausführliche Informationen** finden Sie im Originalartikel des VdK Rheinland-Pfalz:
Externer Link:https://rheinland-pfalz.vdk.de/aktuelles/artikel/wenn-die-pflegeversicherung-nicht-ausreicht/
### Hinweise zu den verwendeten Bildern
- **KI-generierte Bilder:**
Die beiden verwendeten Bilder wurden speziell für diesen Wochenbericht mit **Grok Imagine (xAI)** erstellt.
Konzeption, Prompt-Gestaltung und redaktionelle Auswahl: VdK Ortsgruppe Zobernsperr / Redaktion.
Die Bilder dienen der thematischen Illustration und sind **nicht** als reale Fotografien zu verstehen.
**Hinweis zur Nutzung:**
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