Wann ist eine Steuererklärung bei Rentnern erforderlich?
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Der jährliche Grundfreibetrag für Rentner bei der Steuererklärung beträgt für das Jahr 2024 für Alleinstehende 11.784 Euro und für Verheiratete 23.568 Euro.
Das Finanzamt fordert Rentnerinnen und Rentner nicht automatisch zur Steuererklärung auf. Diese müssen deshalb selbst im Blick behalten, ob sie steuerpflichtig sind. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen.
Dies bedeutet aber nicht, dass dann tatsächlich Steuern fällig werden, beruhigt die VLH. Abzüge, wie etwa Krankheitskosten, Kosten für Versicherungen, Handwerker oder Spenden, können die Steuerlast senken und dafür sorgen, dass die Rente steuerfrei bleibt.
Wie hoch ist die Steuer auf die Rente?
Wie hoch der steuerpflichtige Teil der Rente ist, erfahren Rentnerinnen und Rentner aus der sogenannten Rentenbezugsbescheinigung. Diese verschickt die Deutsche Externer Link:Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung kurz für Deutsche Rentenversicherung) nach eigenen Angaben mit Beginn des Jahres per Post. Die Übersicht enthält alle Angaben zur Rente, die für die Steuererklärung notwendig sind. Die Rentenbezugsbescheinigung muss einmal bei der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung kurz für Deutsche Rentenversicherung angefordert werden. Danach wird sie automatisch per Post zugestellt.
Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung kurz für Deutsche Rentenversicherung übermittelt diese Daten auch an die Finanzämter, wie sie auf ihrer Webseite mitteilt. Steuerpflichtige müssen sie deshalb nicht mehr in die Anlagen „R“ und „Vorsorgeaufwand“ eintragen. Dies gilt nicht für die elektronische Steuererklärung, etwa über das Elster-Portal. Wer eine mögliche Rückerstattung vorab errechnen lassen möchte, muss die Daten eingeben.
Die Steuererklärung 2024 muss dem Finanzamt bis zum 31. Juli 2025 vorliegen. Unterstützen ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026. Bei einer freiwilligen Steuerklärung endet die Frist am 31. Dezember 2028. Bei triftigen Gründen kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden.
Achtung: Zu steuerrechtlichen Fragen kann der Sozialverband VdK nicht beraten. Hier helfen die Lohnsteuerhilfevereine weiter. Manche VdK-Landesverbände kooperieren mit solchen Vereinen. Fragen Sie vor Ort nach.