Vortrag zum Thema Erbrecht, Vollmacht und Patientenverfügung

Der VdK-Vorsitzender Manfred Stahl konnte gut 40 interessierte Zuhörer im TSV Clubhaus begrüßen. Nach einer kurzen Vorstellung durch Dennis Arendt, Fachanwalt für Erbrecht, stellte dieser die Themen seines 2 stündigen Vortrags vor. 2 Themen denen er sich besonders widmete: Erbfolge und Testament und die (General-)Vollmacht. Er erklärte an Beispielen wie wichtig ein Testament ist, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. In vielen Fälle reiche eine Vorsorgevollmacht, will man allerdings eine Person betrauen wenn es auch um Immobilienangelegenheiten geht, so ist eine notarielle Vollmacht sehr wichtig. Der Vortrag wurde immer wieder durch interessante Fragen der Zuhörer ergänzt. Abschließend erläuterte Herr Arendt noch wie wichtig eine aktuelle Patientenverfügung ist: seinen Willen rechtzeitig und aus freien Stücken festlegen. Für wenn eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein kann erläuterte er an Beispielen.
Der Vorstand des Vdk bedankte sich bei Herrn Arendt für Vortrag. Wichtig ist es aber, das Wissen rechtzeitig in die Tat umzusetzen und seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln.