Videoübertragungsanlage in Gerichten
Wir möchten Sie über eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VerfGH BW) vom 19. Dezember 2025 informieren (Az. 1 VB 64/25).
Sollten Sie von schwerbehinderten Kolleginnen oder Kollegen erfahren, die einen Gerichtstermin wahrnehmen müssen und für die eine Anreise beschwerlich wäre, können diese auf eine Videoübertragung bestehen. Sollte dem Gericht keine entsprechende Videoübertragungsanlage zur Verfügung stehen, ist dies kein hinreichender Ablehnungsgrund mehr für eine beantragte Videoübertragung.
Für Details verweisen wir auf die Quellen:
Link zur Pressemitteilung:
Externer Link:https://verfgh.baden-wuerttemberg.de/presse-und-service/pressemitteilungen/detail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=923&cHash=fee719e074cd75aa89e83594ccf786ad
Link zum Urteil im Volltext (PDF):
Externer Link:https://verfgh.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/_verfassungsgerichtshof/Pressemitteilungen/1VB64.25_Beschluss.pdf