Kategorie Ortsverband Hirschberg-Leutershausen

VdK-Pressemitteilung: Die elektronische Patientenakte (ePA): Versicherte entscheiden über ePA-Inhalte

Elektronische Patientenakte (ePA):
Versicherte entscheiden über ePA-Inhalte

Ab 1. Oktober 2025 müssen Krankenhäuser, Praxen und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePa) nutzen. Welche Daten gespei­chert werden und wer darauf zugreifen darf, entscheiden allein die Versicherten.

Der VdK zeigt Ihnen, wo  und wie Sie Erklärungen zu den nachfolgenden Themen finden können:

Zum Inhalt springen:
Externer Link:Eine ePA für jeden – wenn man nicht widersprochen hat
Externer Link:Anmeldung zur ePA ist komplex -> PIN bei der KK beantragen
Externer Link:Podcast: Der digitale Patient  
Externer Link:Die elektronische Akte ist patientengeführt 
Externer Link:Podcast: FAQ zur elektronischen Patientenakte 
Externer Link:Wer kann die ePA-Daten sehen? 
Externer Link:VdK: Zugang zur ePA ist für viele nicht möglich 
Externer Link:Mehr zu ePA erfahren

Zur ausführlichen VdK Pressemitteilung:
Externer Link:Versicherte entscheiden über ePa-Inhalte - Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Externer Link:Zusatzinfo vom Bundesministerium für Gesundheit:
Die ePA für alle ist das Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die elektronische Patientenakte wird den Versorgungsalltag für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erleichtern – im ersten Schritt durch die Einführung der digitalen Medikationsliste. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.

Weitere VdK-Pressemitteilungen finden Sie hier:
Externer Link:Pressemitteilungen - Sozialverband VdK Deutschland e.V.