VdK-Pressemitteilung: Die elektronische Patientenakte (ePA): Versicherte entscheiden über ePA-Inhalte
Elektronische Patientenakte (ePA):
Versicherte entscheiden über ePA-Inhalte
Ab 1. Oktober 2025 müssen Krankenhäuser, Praxen und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePa) nutzen. Welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf, entscheiden allein die Versicherten.
Der VdK zeigt Ihnen, wo und wie Sie Erklärungen zu den nachfolgenden Themen finden können:
Zum Inhalt springen:
Externer Link:Eine ePA für jeden – wenn man nicht widersprochen hat
Externer Link:Anmeldung zur ePA ist komplex -> PIN bei der KK beantragen
Externer Link:Podcast: Der digitale Patient
Externer Link:Die elektronische Akte ist patientengeführt
Externer Link:Podcast: FAQ zur elektronischen Patientenakte
Externer Link:Wer kann die ePA-Daten sehen?
Externer Link:VdK: Zugang zur ePA ist für viele nicht möglich
Externer Link:Mehr zu ePA erfahren
Zur ausführlichen VdK Pressemitteilung:
Externer Link:Versicherte entscheiden über ePa-Inhalte - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Externer Link:Zusatzinfo vom Bundesministerium für Gesundheit:
Die ePA für alle ist das Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die elektronische Patientenakte wird den Versorgungsalltag für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erleichtern – im ersten Schritt durch die Einführung der digitalen Medikationsliste. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.
Weitere VdK-Pressemitteilungen finden Sie hier:
Externer Link:Pressemitteilungen - Sozialverband VdK Deutschland e.V.