VdK-Information zur Gesundheitsvorsorge: Karies bei Kindern
Die wirksamste Vorbeugung gegen Karies Ihrer Kinder und Enkelkinder: Zähne regelmäßig gründlich putzen. Zahnärztliche Untersuchungen helfen dabei, Karies möglichst früh zu erkennen. Doch was davon zahlt die Krankenkasse?
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Dazu gehört, dass
- die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht,
- das Kariesrisiko des Kindes einschätzt,
- zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und -Getränke und zur richtigen Mundhygiene berät und
- gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.
Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist zweimal pro Kalenderhalbjahr eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht. Eltern sollen in Zukunft besser über zahnärztliche Früherkennungsangebote informiert sein.
Ab dem 1. Januar 2026 werden auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt. Bisher erfolgt das gesondert in sogenannten Kinderzahnpässen.