VdK: EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

EU-Richtlinie gegen Diskriminierung wird im EU-Rat blockiert.
Diese Richtlinie muss umgesetzt werden. Sie darf nicht ohne Alternativvorschlag gestrichen werden!
Verena Bentele: „Es gibt immer noch erhebliche Schutzlücken bei den Diskriminierungsmerkmalen Behinderung und Alter in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie im Güter- und Dienstleistungsverkehr“
Heute finden auf EU-Ebene weitere Verhandlungen zur „5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung” statt.
Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Es gibt immer noch erhebliche Schutzlücken bei den Diskriminierungsmerkmalen Behinderung und Alter in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie im Güter- und Dienstleistungsverkehr.
Seit 16 Jahren wird die EU-Richtlinie im Rat blockiert, nun soll sie ohne Alternativvorschlag gestrichen werden. Das ist ein Skandal!
Neben den europäischen Bemühungen muss die neue Bundesregierung in der Behindertenpolitik nachlegen. In den Koalitionsvertrag gehört dringend eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) mit einem wirksamen Diskriminierungsschutz, zum Beispiel mit einem gesetzlichen Verbot der Benachteiligung wegen Behinderung oder Erkrankung beim Abschluss von Versicherungen.
Bei den Verhandlungen zwischen den potentiellen Koalitionspartnern vermisse ich den Konsens, dass wir endlich eine gesetzliche Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen brauchen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte dazu längst einen Gesetzentwurf in der Schublade. Barrierefreiheit ist kein Selbstzweck oder nur für einen kleinen Personenkreis bestimmt.
Von Barrierefreiheit profitieren neben Menschen mit einer Behinderung auch Personen mit vorübergehenden Einschränkungen, und vor allem auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, Familien mit Kinderwagen oder Reisende mit Koffern. Gleichzeitig bringt Barrierefreiheit Vorteile für alle Beteiligte, etwa einen vergrößerten Absatzmarkt für Unternehmer, die ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten.“