Kategorie Ortsverband Langenau

VdK: Beitragssteigerung bei Sozialversicherungen kann und muss aufgehalten werden

Pressemitteilung 20.04.2025
Pressemitteilung 20.04.2025 © dw

VdK: Beitragssteigerung bei Sozialversicherungen kann und muss aufgehalten werden

  • Sozialversicherungen zahlen jährlich rund 70,8 Milliarden Euro für Maßnahmen, die eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten
  • Verena Bentele: „Diese Praxis muss ein Ende haben“

VdK-Präsidentin Verena Bentele blickt mit Sorge auf die unkonkreten Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Thema Sozialversicherungen:

„Vor allem bei der Kranken- und Pflegeversicherung droht ein massiver Anstieg der Beitragssätze, wenn die neue Regierung jetzt nicht schnellstmöglich handelt. Die Koalitionspartner haben in ihrem Vertrag aber keine konkreten Ideen vorgelegt, wie sie eine extreme finanzielle Belastung von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern abwenden wollen. Wir brauchen hier dringend handfeste Lösungen.

Die neue Regierung muss dafür sorgen, dass Aufgaben, die die gesamte Gesellschaft betreffen, auch von der gesamten Gesellschaft bezahlt werden – also aus Steuermitteln und nicht aus den Töpfen von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In unseren Augen ist das der gerechteste, schnellste und dringend notwendige Weg, um die Finanzlage der Sozialversicherungen wirksam zu verbessern.

Nach unseren Berechnungen werden jährlich rund 70,8 Milliarden Euro aus den Töpfen der Sozialversicherungen für Maßnahmen entnommen, die eigentlich aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssten. Würden diese sachgerecht finanziert, könnten die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen um 4,19 Prozent sinken. Das ist eine Entlastung, die wir jetzt dringend brauchen.

Es ist ungerecht, dass beispielsweise allein die Pflegeversicherung für 5,9 Milliarden Euro aufgekommen ist, die im Zuge der Corona-Pandemie gebraucht wurden – obwohl Leistungen wie Corona-Tests oder Pflege-Boni in Pflegeheimen der gesamten Gesellschaft zugutekamen. Hier wurden Kosten, die eigentlich der Bundeshaushalt hätte stemmen müssen, allein von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie sozialversicherungspflichtig Beschäftigten getragen.

Diese gängige Praxis, durch die Töpfe der Sozialversicherungen den Staat quer zu finanzieren, muss ein Ende haben. Abgeordnete, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige müssen gleichermaßen für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben herangezogen werden.“

Pressekontakt:

Claudia Kepp, Pressesprecherin
Telefon: 030 9210580-401
Mobil: 0151 26163180
E-Mail: Externer Link:c.kepp@vdk.de