VdK-Appell in Sachen Schließung von Notfallpraxen
„Die Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bedroht die flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg. Dies führt zu einer ungleichen Verteilung medizinischer Dienstleistungen“, betonte der VdK-Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz und appellierte im Namen des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. an die KVBW, nach Lösungen zu suchen, die für Patientinnen und Patienten verträglich sind. Die Versorgung im ländlichen Raum müsse sichergestellt werden. „Andere Bundesländer zeigen, dass es möglich ist, eine angemessene Notfallversorgung auch trotz des BSGkurz fürBundessozialgericht-Urteils zu Poolärzten zu gewährleisten“, so Hans-Josef Hotz weiter – auch mit Blick auf das im Oktober 2023 erfolgte Urteil des Bundessozialgerichts zu den sogenannten Poolärzten. Baden-Württemberg solle diesem Beispiel folgen. Der VdK-Landeschef kritisierte außerdem, dass der Verweis der KVBW auf die telefonische Beratung unter der Nummer 116 117 nicht ausreicht. Im Notfall könne die örtliche Erreichbarkeit eine entscheidende Rolle spielen, gab Hans-Josef Hotz zu bedenken und appellierte eindringlich: „Ein persönlicher Ansprechpartner für die ärztliche Versorgung muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen!“