Sozialverband VdK warnt: „Streichung des Entlastungsbetrags ist kurzsichtig!“
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht den Reformentwurf zur Pflegeversicherung von Bundesministerin Warken kritisch. Zwar ist unbestritten, dass die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und strukturell weiterentwickelt werden muss. Eine Reform darf jedoch nicht vorrangig über Leistungskürzungen zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen erfolgen.
„Besonders problematisch ist der vorgesehene Wegfall des Entlastungsbetrags. Dieser Betrag ist gerade für Menschen in häuslicher Pflege eine wichtige niedrigschwellige Unterstützung im Alltag. Er hilft bei Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftlicher Entlastung und trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige länger selbstbestimmt zuhause leben können“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg der Presse. Der Wegfall des Entlastungsbetrags sei sozialpolitisch falsch und kurzsichtig. Er spare nicht nachhaltig, sondern verlagere Kosten auf Angehörige, Kommunen und Sozialhilfeträger. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert deshalb, den Entlastungsbetrag zu erhalten, den Zugang zu Entlastungsangeboten zu vereinfachen und die Pflegeversicherung solidarisch sowie verlässlich zu finanzieren.