Sozialrecht

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VdK-Erfolg: BSG stärkt Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit
Der VdK hat vor dem Bundessozialgericht einen wichtigen Erfolg erzielt: In einem Verfahren zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als „Wie-Berufskrankheit“ folgt das Bundessozialgericht seiner neuen Rechtsprechung zugunsten Betroffener.