Kategorie Ortsverband Asselfingen-Rammingen

Schwerbehinderung: Diese Änderungen werden 2025 wichtig

Das neue Jahr steht vor der Tür, und damit ändert sich einiges für Menschen mit Behinderung. Manche Neuerungen beziehen sich direkt auf das Behindertenrecht, andere gelten in Bereichen, die viele Menschen mit Behinderungen betreffen. Wir zeigen hier die wichtigsten Änderungen.

 

Der Vermögensfreibetrag erhöht sich

Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 und beträgt dann 63.630 Euro statt 67.410 Euro. Auch der Einkommensfreibetrag steigt durch die jährliche Anpassung laut Paragraf 18 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV.

 

Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung

Viele Menschen mit Behinderungen sind zugleich erwerbsgemindert, beziehen Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld. Die Regelsätze bleiben gleich. Es steigt allerdings der Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, und dieser liegt in Zukunft bei 4,40 Euro pro Mittagessen.

Menschen mit Behinderung, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, profitieren im nächsten Jahr von einer höheren Hinzuverdienstgrenze. Bei einer vollen Erwerbsminderung sind bis zu 19.661,25 Euro brutto im Jahr möglich, ohne dass die Rente darunter leidet, und bei einer teilweisen Erwerbsminderung sogar 39.322,50 Euro brutto.

 

Mehr Wohn- und Kindergeld

Viele Menschen mit Behinderungen beziehen Wohngeld, und sie erhalten nächstes Jahr 15 Prozent mehr pro Leistungsberechtigten.

Auch das Kindergeld erhöht sich auf 255 Euro, der Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro. Die Familienkasse zahlt weiterhin Eltern von Kindern mit Behinderung die Leistung auch über die Volljährigkeit hinaus.

 

Textform statt Schriftform

Im Januar gilt das Bürokratieentlastungsgesetz. Ab dann gilt im Vereinsrecht die Textform und nicht mehr nur die Schriftform, damit ein Beschluss gültig ist, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung erklären.

 

Was ist der Unterschied?

Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier, während eine Textform dieser Unterschrift nicht bedarf, sondern zum Beispiel auch E-Mails gültig sind. Für viele Menschen mit Behinderung bedeutet diese Änderung eine Entlastung, da sie den Schriftverkehr vorwiegend digital erledigen können, wenn sie es können.

 

Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen

Ab dem 28. Juni sind private Unternehmen in der Pflicht, alle Produkte und Dienstleistungen barrierefrei für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Das galt bisher nur für öffentliche Einrichtungen.

Unternehmen, die diese Verpflichtung nicht erfüllen, müssen bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen. Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen, die nicht die Mittel haben, komplett auf Barrierefreiheit umzustellen.