Kategorie Ortsverband Schömberg

Pressemitteilung KW44

Bund muss Coronahilfen an Pflegekassen zurückzahlen

  • Der Sozialverband VdK kritisiert die Beitragssteigerungen bei der Pflegeversicherung durch fehlende Corona-Rückzahlungen vom Bund
  • Dass die Beitragszahlenden nun für die Kosten aufkommen müssen, ist eine ungerechte Belastung aller, die die Pflegeversicherung finanzieren 

Die Bundesregierung wird 5,9 Milliarden Euro, die der Pflegekasse als Coronahilfen entnommen wurden, in absehbarer Zeit nicht zurückzahlen. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage eines CSUkurz fürChristlich-Soziale Union-Abgeordneten an das Bundesgesundheitsministerium hervor. Darin wird auf die angespannte Lage des Bundeshaushalts verwiesen. 
Während der Pandemie waren die Pflegekassen verpflichtet worden, unter anderem für Corona-Tests und Pflege-Boni in Pflegeheimen zu zahlen. Der Bund ist nach einem von der DAKkurz fürDAK-Gesundheit in Auftrag gegeben Rechtsgutachten eigentlich verpflichtet, diese versicherungsfremden Leistungen zurückzuzahlen.

Der Sozialverband VdK fordert: Der Bund muss die offenen 5,9 Milliarden Euro schnellstens zurückzahlen. 
Es kann nicht sein, dass jetzt extrem hohe Beitragssteigerungen drohen, weil die Bundesregierung ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Wegen eines drohenden Defizits von etwa 5,3 Milliarden Euro in den Pflegekassen (1,8 Milliarden Euro 2024 und 3,5 Milliarden Euro 2025) hatten diese angekündigt, ihre Beitragssätze 2025 um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte anheben zu müssen. Würde die Bundesregierung die Coronahilfen zurückzahlen, wozu sie verpflichtet ist, müssten die Pflegebeiträge nicht steigen. Dass die Beitragszahlenden dafür die Kosten allein übernehmen müssen, ist eine ungerechte Belastung aller, die die Pflegeversicherung finanzieren. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 
Der Sozialverband VdK fordert darüber hinaus, dass die Pflegeversicherung eine Grundsanierung erfährt. Die etablierten Parteien müssen dafür sorgen, dass endlich alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die Pflege-versicherung einzahlen. 
Weitere versicherungsfremde Leistungen müssen durch Steuereinnahmen getragen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze muss angehoben werden.

Der Spruch der Woche:
"Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft.“
- Wilhelm von Humbolt

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Erinnerung:

Mitgliederversammlung und 75. Jubiläum VDK- OV Schömberg
am 10 November 2024, 14.30 Uhr, im Kurhaus in Schömberg

 Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich: Tel.: 07084 934810

 Herzlich grüßt
Jürgen Schmidt