Pressemitteilung KW07
Eine VdK-Forderung zum GVSG ist umgesetzt
- Menschen mit Behinderung kommen einfacher an Hilfsmittel
- VdK bemängelt fehlende Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung
Letzte Woche hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen, das im Kern die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen vorsieht.
Durch das in der Nacht beschlossene GVSG werden Menschen mit Behinderung einfacher an Hilfsmittel kommen: Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird in dem neuen Gesetz als gegeben angesehen, wenn sich der oder die Versicherte zur Behandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZkurz fürSozialpädiatrisches Zentrum) oder einem Medizinischen Zentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEBkurz fürMedizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen) befindet. Hier wurde eine VdK-Forderung umgesetzt, das ist unser Erfolg.
Was ansonsten durch das Gesetz beschossen wurde, ist allerdings eine stark abgespeckte Version. Vom Grundgedanken des GVSG ist leider kaum etwas übrig. Nach wie vor fehlt es an einer grundlegenden Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung – insbesondere mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform ist das dringend notwendig. Wichtige Steuerungskonzepte, die eigentlich im GVSG, aber auch in der Notfallreform, vorgesehen waren, muss eine neue Bundesregierung zeitnah angehen.
Immerhin: Die Entbudgetierung der Hausarztpraxen wird die Terminsuche für Patientinnen und Patienten voraussichtlich entspannen.
Der Spruch der Woche:
„Ein Gramm gutes Beispiel wirkt mehr als ein Zentner Worte.“
- Franz von Sales
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