Pressemeldung KW 49
VdK drängt auf Kindergelderhöhung
Viele Familien verlassen sich darauf, dass die Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 kommt
Gesetzesreform muss schnellstmöglich in den Bundestag
Die Ampel-Regierung hatte die Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag um jeweils fünf Euro bereits beschlossen – doch bisher wurde das entsprechende Steuerfortentwicklungsgesetz nicht vom Bundestag beschlossen. Viele Familien verlassen sich darauf, dass die Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 kommt. Dafür muss sich eine Mehrheit im Parlament jetzt einsetzen, das muss das Minimum sein, wenn schon die Kindergrundsicherung nicht kommt.
Damit das Gesetz zum 1. Januar noch umgesetzt werden kann und die Familienkassen ihre IT-Systeme rechtzeitig umstellen können, muss der Bundestag schnellstmöglich einen Beschluss fassen. Die Zeit drängt jetzt. Das Thema sollte unbedingt zeitnah auf die Tagesordnung kommen.
Neben der Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag ist auch eine kleine Änderung des Ehegattensplittings Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes: Die Steuerklassen III und V sollten wegfallen. Das würde für viele Frauen ein höheres monatliches Nettoeinkommen bedeuten auch aus diesem Grund sollte das Gesetz unbedingt noch verabschiedet werden.