Kategorie Ortsverband Bad Wildbad

Pressemeldung KW 26

Warum verzichten manche auf die Grundsicherung im Alter?

689.590 Menschen in Deutschland beziehen Grundsicherung im Alter (Stand Dezember 2023). Das sind so viele wie noch nie zuvor. Experten gehen jedoch davon aus, dass weitaus mehr Personen anspruchsberechtigt sind, aber keinen Antrag stellen.

Ein häufiger Grund dafür ist Unwissenheit. Viele Rentnerinnen und Rentner kennen die Leistung nicht oder wissen nicht, dass sie ihnen zusteht. Andere haben Angst, dass ihre Angehörigen die staatliche Hilfe zurückerstatten müssen. Und schließlich ist auch die Zahl derer groß, die sich schämen, zum „Amt“ gehen zu müssen.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben alle Menschen, die

  • Die Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • in Deutschland leben,
  • und deren Einkommen und Vermögen so niedrig sind, dass sie damit ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können. 

     

    Die Deutsche Rentenversicherung rät Rentnerinnen und Rentnern, deren durchschnittliches Einkommen unter 1015 Euro im Monat liegt, prüfen zu lassen, ob sie anspruchsberechtigt sind. In die Berechnung werden nicht nur die Altersrente, sondern auch sonstige Einkünfte sowie die finanziellen Verhältnisse der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners miteinbezogen. Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner können Grundsicherung erhalten, wenn sie unbefristet Rente beziehen.

Wo beantragt man Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter wird beim jeweiligen örtlichen Sozialamt beantragt. Die Träger der Rentenversicherung haben jedoch die Pflicht, über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren, Anträge entgegenzunehmen und diese an die zuständigen Sozialämter weiterzuleiten.

Die ehrenamtlichen Sozialberater des VdK helfen ihnen mit Beratung und Unterstützung gerne weiter.