Pressemeldung KW 25
EM-Rentnerinnen und -rentner im Bestand erhalten ab Juli mehr Geld
Zum 1. Juli wird zum ersten Mal ein Zuschlag auf Bestands-Erwerbsminderungsrenten ausgezahlt. Rund drei Millionen Betroffene haben lange darauf gewartet.
Zum 1. Juli 2024 tritt die neue Regelung für die Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner in Kraft.
Der Zuschlag wird in zwei Stufen ausgezahlt
Die Auszahlung soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. Das hat der Bundestag am 25. April mit dem Gesetz zur Auszahlung höherer Bestands-Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) beschlossen. Hintergrund ist, dass die Deutsche Rentenversicherung wegen IT-Problemen die Zuschläge nicht wie geplant voll automatisiert berechnen kann, das Geld aber trotzdem ab Juli gezahlt werden soll.
· In der ersten Stufe werden Zuschlag und Rente deshalb getrennt überwiesen. Die Zahlung erfolgt automatisch.
· In der zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente von der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ausgezahlt.
Keine Nachteile für die Betroffenen
Das zweistufige Verfahren soll zu keinerlei Nachteilen für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner führen. Es sei sichergestellt, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was ihnen zusteht,laut DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung. Der vorläufige Zuschlag in der ersten Stufe wird aus dem Zahlbetrag der Rente errechnet. In der zweiten Stufe wird er dann korrekt auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte ermittelt. Zudem wird im Jahr 2025 die Höhe der Novemberzahlung mit der Rente, die im Dezember inklusive Zuschlag gezahlt wird, verglichen. Ist es zu wenig, gleicht die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung rückwirkend aus. Ist es zu viel, müssen die Betroffenen nichts zurückzahlen.
Die Berechnung des Zuschlags erfolgt pauschal für zwei Gruppen:
Alle, die ihre Rente in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 erstmals bezogen haben, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.
Hat die Rente zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 begonnen, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
VdK: Abschläge abschaffen! Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung, die in diesem Jahr bei 4,57 Prozent liegt. Wer beispielsweise eine Rente von 900 Euro hat, erhält ab Juli durch die Rentenanpassung rund 941 Euro. Hinzu kommt der Zuschlag: Bei 4,5 Prozent liegt dieser bei rund 42 Euro zusätzlich, bei 7,5 Prozent sind es fast 71 Euro.
Nach Ansicht des Sozialverbands VdK – der dafür vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war – ist dies eine deutliche Verbesserung für die Betroffenen. Aber der VdK kritisiert, dass Menschen nach wie vor ungerechte Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen müssen, wenn sie wegen einer Erkrankung nicht oder kaum arbeiten können. Die Abschläge müssen endlich abgeschafft werden, und wer krank ist, sollte nicht solche Nachteile haben.