Pflegeratgeber

VdK empfiehlt: Jetzt Erstantrag auf Pflegegrad stellen
Die geplante Pflegereform könnte es ab 1.1.2027 erschweren, einen Pflegegrad zu erhalten. Der VdK empfiehlt Menschen mit Unterstützungsbedarf, noch in diesem Jahr einen Erstantrag für einen Pflegegrad zu stellen. Was ist zu beachten?
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für einen erstmaligen Pflegegrad-Antrag ist
Viele Menschen verfolgen die Diskussion um die geplante Pflegereform mit Sorge. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht unter anderem vor, die Zugangsvoraussetzungen für Pflegegrade – insbesondere für die Pflegegrade 1 bis 3 – anzuheben.
Die geplanten Änderungen sind noch nicht beschlossen. Bisher liegt ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vor, über den noch beraten und abgestimmt werden muss. Bis das Gesetz verabschiedet ist, können sich einzelne Regelungen noch ändern. Sollte die Reform jedoch wie geplant umgesetzt werden, könnte es für Menschen mit Unterstützungsbedarf künftig deutlich schwieriger werden, einen Pflegegrad zu erhalten, der ihrem Unterstützungsbedarf entspricht.
Die gute Nachricht: Voraussichtlich bis zum 31.12.2026 gelten noch die bisherigen Regeln. Wer bereits länger darüber nachdenkt, einen Pflegegrad zu beantragen, sollte deshalb jetzt handeln. Wer also Unterstützung im Alltag benötigt und bislang noch keinen Pflegegrad beantragt hat, sollte den Erstantrag möglichst vor Inkrafttreten der Reform stellen.
Denn der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung beginnt mit einem anerkannten Pflegegrad. Dieser bleibt Ihnen bis zu einer möglichen Neubegutachtung erhalten. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Leistungen in Anspruch nehmen, die dabei helfen, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und eine Verschlechterung des Pflegebedarfs zu verhindern oder hinauszuzögern.