Pflegepauschbetrag - Steuererklärung
Der Ortsverband Argenbühl informiert:
Pflegepauschbetrag – Steuererleichterung für pflegende
Angehörige
80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese Pflege kostet Zeit und Kraft, aber auch Geld. Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Pflegepersonen diese finanziellen Aufwendungen von der Steuer absetzen. Die VdK-Beratungspraxis zeigt leider, dass dieser Steuervorteil vielen pflegenden Angehörigen nicht bekannt ist. Pflegepersonen können ganz einfach einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen. Als Nachweis für die Pflegetätigkeit ist ein Bescheid über die Pflegebedürftigkeit oder die Hilflosigkeit der gepflegten Person ausreichend. Ändert sich der Pflegegrad, ist der neue Bescheid bei der Einkommenssteuererklärung beizulegen. Die Steuervergünstigung wird pauschal für pflegende Angehörige gewährt – ganz unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Daher ist es auch nicht notwendig, mit einzelnen Belegen die jeweiligen Ausgaben bei der Einkommenssteuererklärung nachzuweisen. Pflegepersonen, die mehr als einen Angehörigen pflegen, können den Pflegepauschbetrag natürlich auch mehrfach bei der Steuererklärung geltend machen. Aktuell liegen die gültigen Pflegepauschbeträge bei: 600 Euro (für Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3), 1.800 Euro (Pflegegrad 4 und 5 und bei Merkzeichen H).
Wichtig: Die Pflege der Angehörigen muss unentgeltlich erfolgen. Andernfalls wird der Pflegepauschbetrag nicht gewährt! Auch das Pflegegeld der Pflegeversicherungen zählt als Einkommen. Es sei denn, die pflegenden Angehörigen nutzen das Pflegegeld für Hilfsleistungen, die der pflegebedürftigen Person zugutekommen. In diesem Fall ist es sinnvoll, dies dem Finanzamt nachweisen zu können. Nutzen Sie für den Pflegepauschbetrag bei Ihrer Steuererklärung die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16.
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Statistisches Landesamt: Wohnen wird zum wesentlichen
Armutsrisiko
Wohnen macht noch ärmer. Das ist die Kernaussage des Zweiten Teilhabeberichts der Familien-Forschung im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Der Bericht zur Wohnsituation armutsgefährdeter Menschen vom August 2024 liefert alarmierende Zahlen: Über 205.000 Sozialwohnungen fehlen im Land, mehr als 76.000 Menschen haben keine Wohnung.
Steigende Mieten und mangelnder Wohnraum belasteten armutsgefährdete Haushalte besonders stark: Sie müssten laut Teilhabebericht 44,8 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete ausgeben. Das bedeute, fast die Hälfte des verfügbaren Einkommens müsse allein für die Bruttokaltmiete aufgewendet werden. Schon eine Mietbelastung von 30 Prozent gelte in der Sozialforschung als kritische Schwelle. Und das bedeute: Menschen in Armut sind so belastet durch die hohen Mietausgaben, dass sie sich das Wohnen nur leisten können, wenn sie an Ausgaben für Bekleidung, Lebensmittel, Energie und Gesundheit sparten. „Die Wohnsituation von Haushalten mit geringem Einkommen, von Alleinerziehenden oder Menschen mit Migrationshintergrund ist häufiger prekär, beengt oder gesundheitsgefährdend. Zudem sind die Wohnungen häufiger sanierungsbedürftig“, so der Teilhabebericht.
Für den VdK-Ortsverband Argenbühl:
Georg Mayer, Oberharprechts 1,
Tel.: 07566 1582,
E-Mail: schorsch-mayer@t-online.de