Kategorie Ortsverband Vellberg

November 2024 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert

Einheit statt Spaltung: VdK-Landesverband fordert Solidarität bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. wird sich geschlossen für ein einheitliches solidarisches Sozialversicherungssystem einsetzen. Das hat der Externer Link:Landesverbandstag 2024 aus 180 Delegierten einstimmig beschlossen. Damit sind die Weichen für die nächsten vier Jahre gestellt: Der VdK-Landesverband fordert eine Bürgerversicherung für Rente, Pflege und Gesundheit.  

„Wir brauchen endlich eine Renten-, Pflege- und Externer Link:Krankenversicherung, in die alle Menschen solidarisch einzahlen“, sagte Landesvorsitzender Hotz auf der Externer Link:feierlichen Abschlussveranstaltung des Landesverbandstags und forderte die Landes- und die Bundespolitiker auf, sich endlich für mehr Solidarität einzusetzen. „Gerade die Besserverdienenden in unserem Land zahlen nicht in das gesetzliche Sozialversicherungssystem ein“, sagte Hotz. Es sei zutiefst enttäuschend, dass in der Finanznot der Kassen die einzig angebotene Lösung immer nur die Erhöhung der Beiträge der gesetzlich Versicherten sei. „Wir werden unseren Sozialstaat verteidigen, indem wir die Menschen über die tatsächlichen Verhältnisse und Fakten informieren und zeigen, welche solidarischen Lösungen möglich sind“, kündigte Hotz das Programm der nächsten vier Jahre an. „Solidarität ist unverhandelbar!“ 

Hotz (68) war zuvor auf dem Landesverbandstag in Stuttgart mit großer Mehrheit als VdK-Landesvorsitzender für die nächsten vier Jahre wiedergewählt worden. Den Landesvorsitz hatte er 2020 von seinem Vorgänger Roland Sing übernommen. Von 1997 bis 2020 war Hotz Landesgeschäftsführer des VdK. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. ist mit über 270.000 Mitgliedern der größte Sozialverband im Land.

 

Manuelle Lymphdrainage: Therapeuten dürfen jetzt über Therapiezeit entscheiden 

Seit Oktober können Ärzte und Ärztinnen die manuelle Lymphdrainage ohne Angabe der Therapiezeit verordnen. Die Therapiezeit richtet sich nicht mehr nur nach den zu behandelnden Körperregionen, sondern auch nach dem Stadium des Lymph- oder Lipödems. Die Therapeuten entscheiden dann, ob 30, 45 oder 60 Minuten erforderlich sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Stadium des Lymph- oder Lipödems in Form des Diagnose-Codes auf dem Rezept angegeben wird. 

Die Therapiezeit für eine manuelle Therapie ist im Einzelfall sehr unterschiedlich und von vielen Faktoren abhängig. Beispielweise hat das Wetter einen Einfluss auf die Therapiezeit oder bestehende Infektionen oder aber auch individuelle Belastungen wie Gehen oder Stehen im Alltag. Dass die Therapeuten jetzt über die Therapiezeit entscheiden dürfen, verspricht eine bessere Behandlung der Patientinnen und Patienten mit Lymph- oder Lipödem. Unser VdK-Tipp: Sollte keine Therapiezeit auf dem Rezept stehen, sollten Patientinnen und Patienten darauf achten, dass auf dem Rezept das richtige Stadium des Lymph- oder Lipödems angegeben ist. Mehr Infos unter: Externer Link:www.kvbawue.de.

 

„Wichtiges Signal für Inklusion“: Bund und Länder setzen Impulse

Mehr Inklusion der Menschen mit Behinderung: Diesen Beschluss fassten die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) am 24. Oktober auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK). Mitglieder der KBB und Vertreter der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen tauschten sich auf der Konferenz mit den Spitzenvertretern der Länder zu inklusionspolitischen Themen aus. Auf der Tagesordnung stand dabei insbesondere die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Bildung, Arbeit, Fachkräfte, Wohnen und Gesundheit.

 Dringende Handlungsbedarfe formulierte die KBB in ihrer „Externer Link:Leipziger Erklärung“. Die MPK griff diese mit einem eigenen Beschluss auf und fordert unter anderem einen uneingeschränkten Zugang der Menschen mit Behinderungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung. „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einen zentralen Beschluss gefasst. Er macht deutlich, dass es nicht nur unser gemeinsames Interesse ist, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Es ist essenziell, damit alle Menschen gerechte Lebensbedingungen vorfinden. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Der Beschluss ist in jeder Hinsicht ein wichtiges Signal“, erklärte Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

 

Aufgepasst: Riester-Zulage bis Jahresende sichern

Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim jeweiligen Vertragsanbieter, der den Antrag auch entgegennimmt. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung Bund. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. 

In regelmäßigen Abständen sollten alle Sparenden die Zulagenanträge prüfen. Ändern sich persönliche Angaben beispielsweise durch Heirat, Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergelds oder gibt es Änderungen beim Gehalt, sind die Angaben im Antrag oder gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter Externer Link:www.ihre-vorsorge.de oder unter Externer Link:www.riester.deutsche-rentenversicherung.de.