Neuregelung zur zahnärztlichen Versorgung
Neuregelung zur zahnärztlichen Versorgung
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Informiert:
Es sind Neuregelungen zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Danach haben Pflegebedürftige, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGBkurz fürSozialgesetzbuch XII beziehen und die nicht (mehr) selbst in die Zahnarztpraxis kommen können, nunmehr einen Anspruch auf die sogenannte „aufsuchende Betreuung“ im häuslichen oder stationären Bereich.
Zuschlagspositionen wurden geschaffen für den Fall, dass mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Pflegeeinrichtung vom Zahnarzt behandelt werden müssen. Dadurch werden „Sammelbehandlungen“ für Zahnärzte attraktiver und durch die gleichzeitige Anpassung des Wegegeldes soll die Entwicklung unterstützt werden und zu einer vereinfachten und verbesserten zahnärztlichen Versorgung der betroffenen Menschen führen.